Betreff
Antrag auf Förderung der Konzertreihe "Bastarda"
Vorlage
0952/2011
Aktenzeichen
514-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Zur Finanzierung einer Konzertreihe mit 5 Konzerten unter dem Titel „BASTARDA“ wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln ein Betrag von 2.500 € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 524900 bereitgestellt.

 

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis mit Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

In Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Leverkusen wird der Förder- und Trägerverein freie Jugend- und Kulturzentren Leverkusen e.V. in 2011 eine Konzertreihe mit 5 Konzerten unter dem Titel „BASTARDA“ durchführen, die insbesondere in Leverkusen lebende Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund ansprechen und zusammenführen soll.

 

Da die ca. 80 regelmäßigen Besucherinnen und Besucher dieser Veranstaltungsreihe mittlerweile älter geworden sind und nicht mehr als Jugendliche (im klassischen Sinne) bezeichnet werden können, sollen die positiven Erfahrungen dieser Veranstaltungsreihe genutzt und mit der Konzertreihe „BASTARDA“ ein gezieltes interkulturelles Angebot für Jugendliche in Leverkusen etabliert werden.

 

Das Interesse, insbesondere Jugendlichen die Teilnahme am Angebot zu ermöglichen, setzt in erster Linie zivile Eintrittspreise (5,- € / 10,- €) voraus. Dies ist jedoch – bei zu erwartenden 100 -120 Besucherinnen und Besuchern/pro Konzert – nicht annähernd kostendeckend, so dass hierzu ein Zuschuss in Höhe von 2.500,- € beantragt wird. (vergl. Anlage 1)  

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussentwurf aufgeführt, zu verfahren.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0952/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Nimtz / Fachbereich 51-514 /Telefon: 5190……

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

In Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Leverkusen führt der Förder- und Trägerverein freie Jugend- und Kulturzentren Leverkusen e.V. in 2011 eine Konzertreihe mit fünf Konzerten unter dem Titel „BASTARDA“ durch, die sich insbesondere an in Leverkusen lebende Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund wendet und sie zusammenführen soll.

 

Die Rahmenvorgaben des Leitfadens zum Nothaushaltsrecht sind erfüllt, da die Auszahlung des Zuschusses nach Eingang der Duldungsverfügung der Bezirksregierung Köln erfolgt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:    510006100102

Produkt:            061001

Produktgruppe: 0610

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Fördermittelbedarf in Gesamthöhe von 2.500,- €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt