Beschlussentwurf:

 

1. Die Ausführungen der Gutachter Dr. Arnold / Dr. Marx, Köln, zum Zustand der Blutbuche werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Das Naturdenkmal wird erhalten. Zur Sicherung des Baumensembles (Blutbuche, Buche, Eiche, Hybridplatane) wird der Bereich abgesperrt. Auf eine Verlegung des Weges wird aus Kostengründen verzichtet.

 

gezeichnet:   

Stein                                                         Adomat

 

Begründung:

                                                                 

Die Blutbuche ist im Landschaftsplan der Stadt Leverkusen als Naturdenkmal ausgewiesen (Ziffer 2.3.- 58). Aufgrund eines Hinweises auf Pilzbefall beauftragte die KSL als Grundstückseigentümerin die Fa. Engelshofen, Leichlingen, mit einer Baumuntersuchung, um Aussagen bzgl. ihrer Verkehrsicherungspflicht als Grundstückseigentümerin zu erhalten. Am 18.09.10 legte Herr Klee, Solingen, das Ergebnis der schalltomographischen Untersuchung für die Fa. Engelshofen vor. Er stellte fest, dass die Blutbuche durch den Pilzbefall geschwächt ist und empfahl die Fällung bis zum Frühjahr 2011. Die Untere Landschaftsbehörde stellte in ihrer Stellungnahme zu der Untersuchung von Herrn Klee eine Fällgenehmigung (Befreiung nach § 67 BNatSchG) in Aussicht, wenn eine Sicherung des Naturdenkmales nicht möglich sei.

 

Der Betriebsausschuss KSL hat am 25.01.11 über 2 Alternativen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, der Sicherung durch weiträumiges Absperren und der Fällung beraten. Die Entscheidung wurde vertagt und die KSL wurde beauftragt, die Kosten für die Absperrung zu ermitteln. Die Betriebsleitung der KSL hat den Park bis zur Entscheidung vorsorglich sperren lassen.

 

Die Untere Landschaftsbehörde gab dem Büro Dr. Arnold/Dr. Marx den Auftrag, den Baum einer gründlichen visuellen Untersuchung zu unterziehen, den Fäulnisschaden mit einer anderen Messtechnik (Resistograph) zu ermitteln und eine Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht mit Handlungsalternativen vorzunehmen.

 

Die Gutachter kommen in ihrer ausführlichen und sehr detaillierten Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Baum die Fäulnisschäden zurzeit noch durch entsprechendes Holzwachstum kompensiert. Es ist jedoch nicht abzuschätzen, wie lange das noch gelingt, so dass in regelmäßigen Abständen (mind. alle 2 Jahre) Kontrollmessungen durchzuführen wären.

 

Da in unmittelbarer Umgebung der Blutbuche noch drei weitere alte Bäume stehen, die ebenfalls eines erhöhten Kontroll- und Pflegeaufwandes bedürfen, schlägt der Gutachter vor, das ganze Baumensemble im Abstand von rund 35 m abzusperren (ca. 180 m Zaun, siehe beigefügten Plan). Damit entfiele ab sofort der Kontroll- und Pflegeaufwand. Irgendwann ist eine solche Sicherung ohnehin erforderlich. Der Zeitpunkt kann nicht vorhergesagt werden.

 

Eine Anfrage beim Gemeindeversicherungsverband ergab, dass an die Qualität der Absperrung keine hohen Anforderungen zu stellen sind. Eine „naturnahe Gestaltung etwa mittels eines Weidezaunes genügt“. Die Kosten für einen solchen Zaun (Eichenpfähle, 1m über dem Boden, 3 Reihen Spanndraht) betragen ca. 3500 €, die weitestgehend durch Dritte in Form von Sach- und Geldspenden aufgebracht werden sollten.

Außerdem ist mit einer Beschilderung auf die Gefahrensituation hinzuweisen. Diese Forderung wird die ULB durch das Aufstellen einer Infotafel mit Erläuterungen zu der Situation der alten Bäume erfüllen.

 

Durch die Absperrung entfällt ein Teil des angelegten Rundweges. Die Verlegung dieses Weges im üblichen Ausbau in wassergebundener Wegedecke ohne Einfassung würde ca.18.000 € kosten. Aus finanziellen Gründen soll auf diesen Ausbau verzichtet werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Frau Arand / Fachbereich 32 / Telefon: 3240……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Der Schutzstatus der Blutbuche ist im Landschaftsplan der Stadt Leverkusen festgesetzt. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Grundstückseigentümer i.V. m. der Naturschutzbehörde. Die Maßnahmen der Sicherung sind zur Vermeidung von Schadensfällen und Kontrollkosten erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten sind nicht in der Haushaltsplanung enthalten.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Ca. 3.500 € Kosten für die Errichtung des Zaunes und ca. 1.400 € für die Infotafel.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Kosten für den Zaun werden aus dem Haushalt des FB 32 finanziert, sofern die avisierten Spenden und Sachleistungen nicht ausreichen. Die Kosten für die Infotafel übernimmt die ULB.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Erstellung und Auswertung des Gutachtens zum Zustand der Buche erst in der 9. KW abgeschlossen wurde und das weitere Vorgehen von großem öffentlichen Interesse ist, wird die Vorlage als Nachtragsvorlage in den Beratungsturnus eingebracht.