Betreff
Treppenanlage an der Brücke Kalkstraße/Willy-Brandt-Ring
Vorlage
0967/2011
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Verschiebung der Instandsetzung der Treppe Nord wird zugestimmt.

Die Treppe Süd wird erhalten (Variante 3.4).

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

1.         Bestand:

Die Treppenanlagen an der Nord- und an der Südseite des damaligen Südrings wurden 1958 zusammen mit der Brücke errichtet. Sie dienten der Verbindung zwischen der Kalkstraße und dem Willy-Brandt-Ring und den dort auf beiden Seiten angeordneten Bushaltestellen.

Nach einer Zählung in 2010 wurden sie zwischen 06:00 und 20:00 Uhr von 26 Personen (Treppe Nord) und 63 Personen (Treppe Süd) genutzt.

 

2.         Zustand:

Die Verkehrssicherheit der Treppe Nord ist nicht mehr gegeben. Mehrere Stufen sind zerstört, die Rampe zum Schieben von Fahrrädern ist an etlichen Stellen beschädigt, einzelne Geländerpfosten sind stark korrodiert.

Die Zugänge sind gegenwärtig durch Bauzäune gesperrt. Die Nordseite des Willy-Brandt-Rings kann über die nahe gelegene Lichtsignalanlage in Höhe Hornpottweg erreicht werden. An der südlichen Treppe konnten die in kleinerem Umfang vorhandenen Schäden mit geringem Aufwand beseitigt werden.

 

3.         Mögliche Unterhaltungsmaßnahmen:

Die Treppenläufe und Podeste liegen auf Platten auf, die oben aus der Flügelwand der Brücke und unten aus der Stützwand parallel zum Gehweg auskragen.

3.1             Variante „Sanierung“

            Die Kragplatten befinden sich in einem weitgehend guten Zustand. An der nördlichen Treppenanlage müssen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Treppenstufen, Podeste, Einfassungen, Fahrradrampen und Geländer erneuert werden.

Die Arbeiten können nacheinander durchgeführt und so die Finanzierung gestreckt werden.

3.2             Variante „Abbruch“

Die nördliche Treppenanlage wird sofort, die südliche bei Vergrößerung der Schäden abgebrochen, die Böschungen werden begrünt.

3.3             Variante „Teilabbruch“

Nur die geschädigten Bauteile der Nordseite - Treppenstufen, Podestbelag, Geländer, Einfassungen – werden abgebrochen. Anschließend wird auf den Kragplatten ein Schotter-Kies-Gemisch eingebaut und mit Sedum-Pflanzen begrünt. Der Teilabbruch ist kostengünstiger und erhält die Option, die Treppenstufen zu einem späteren Zeitpunkt zu erneuern.

Im Süden lässt sich die Verkehrssicherheit noch für einige Jahre durch kleinere Ausbesserungen erhalten.


 

3.4             Variante „zeitliche Verschiebung“

Die Sanierung nach 3.1 wird verschoben, bis der Haushalt die Finanzierung möglich macht. Bis dahin bleibt der gegenwärtige Zustand auf der Nordseite erhalten, während die Südseite so lange repariert wird, wie es technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

 

4.         Kosten:

Die Kosten betragen einschl. Mehrwertsteuer ca.                       

Sanierung (3.1)                                                       je Seite 60.000 = 120.000 €

            Abbruch (3.2)                                                          je Seite 53.000 = 106.000 €

            Teilabbruch (3.3)                                                                                     25.000 €

                        zuzüglich                                         1.500 €/ a für Unterhaltung Südseite

            Verschiebung (3.4)                                             120.000 € in späteren Jahren[1]

                        zuzüglich                                         1.500 €/ a für Unterhaltung Südseite

Die Mittel für die Sanierung oder für den Abbruch sind bislang nicht im Haushalt berücksichtigt. Die Unterhaltung der Treppe an der Südseite erfolgt aus Mitteln der Brückenunterhaltung.

 

5.         Termine:

Die Arbeiten gemäß 3.1 bis 3.3 können bei einem Beschluss im 2. Quartal 2011 frühestens 2012 durchgeführt werden.

 

6.         Fazit:

Aufgrund der momentanen Finanzlage der Stadt wird seitens der Verwaltung die Variante (3.4) „zeitliche Verschiebung“ befürwortet.



[1] Sanierungskosten auf der Grundlage 2011

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0967/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr van Acken / TBL / 6630

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Verschiebung der Sanierung der Treppenanlage an der Brücke Kalkstr./Willy-Brandt-Ring

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

0,00 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Da es sich um eine Verschiebung der Maßnahme auf unbestimmte Zeit handelt, können Angaben unter C) nicht gemacht werden. Bei einer Umsetzung der Variante 3.4 ist zu einem ungewissen Zeitpunkt in späteren Jahren mit Kosten von 120.000 € (zzgl. Preissteigerungen bis dahin) zu rechnen.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Seitens der Verwaltung wurde eine Beratung über die Thematik bereits für das Jahr 2010 in Aussicht gestellt. Um eine weitere zeitliche Verschiebung zu vermeiden, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.