Betreff
Fällung einer Weide an der Wupperbrücke in der Ludwig-Rehbock-Anlage
Vorlage
0990/2011
Aktenzeichen
TBL-663-v.A.
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Fällung der Weide an der Wupperbrücke in der Ludwig-Rehbock-Anlage wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Mit Datum 05.10.2009 hat der Rat beschlossen, das Projekt regionale 2010 – Teilprojekt Wupperwandel – Lupenraum Ludwig-Rehbock-Anlage umzusetzen. Damit wurde der Neubau der Wupperbrücke, der Neubau der Treppe „Himmelsleiter“ und die Sanierung der Brücke Am Weiher beschlossen.

Die Kopfweide steht im unmittelbaren Baufeld der Wupperbrücke. Am 19.01.2011 fand ein Ortstermin zur Klärung der Baumfeldfreimachung statt. Der zuständige Fachbereich Stadtgrün erklärte bei diesem Termin, dass der Baum von innen in erheblichem Maße verfault ist und eigentlich schon hätte entfernt werden sollen. Es handelt sich um eine hohle alte Weide, die nach einem Sturmereignis vor einigen Jahren extrem stark ausgebrochen war, bis auf 2 m Höhe zurück geschnitten wurde und danach wieder ausgetrieben ist.

Der an der zu ersetzenden Brücke Rehbockanlage stehende Baum kann bedingt durch seine Lage im direkten Baustellenbereich der Brückensanierung leider nicht erhalten werden.

Mit einem Umfang von etwa 5,00 m ist der Stammrest zu groß gewesen, um ihn im Vorfeld zu roden. Daher soll er im Zuge der Bauarbeiten mit einem Bagger ausgegraben werden.

Die Entfernung des Baumes soll – nachdem ein Ornithologe geprüft hat, dass kein bewohntes Vogelnest vorhanden ist -  zusammen mit den Abbrucharbeiten an der alten Brücke im Sommer 2011 durchgeführt werden.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0990/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr van Acken / TBL663 / 6630

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Fällung einer Weide an der Wupperbrücke Ludwig-Rehbock-Anlage im Zusammenhang mit dem Brückenneubau

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Finanzstelle 667212050210-42

Finanzposition 783200

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

Ca. 500,00 € aus Baukosten

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

0,00 €

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit