Beschlussentwurf:
Der Fällung der Weide an der Wupperbrücke in der Ludwig-Rehbock-Anlage wird
zugestimmt.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Mit Datum 05.10.2009 hat der Rat beschlossen, das Projekt regionale 2010 – Teilprojekt Wupperwandel – Lupenraum Ludwig-Rehbock-Anlage umzusetzen. Damit wurde der Neubau der Wupperbrücke, der Neubau der Treppe „Himmelsleiter“ und die Sanierung der Brücke Am Weiher beschlossen.
Die Kopfweide steht im unmittelbaren Baufeld der Wupperbrücke. Am 19.01.2011 fand ein Ortstermin zur Klärung der Baumfeldfreimachung statt. Der zuständige Fachbereich Stadtgrün erklärte bei diesem Termin, dass der Baum von innen in erheblichem Maße verfault ist und eigentlich schon hätte entfernt werden sollen. Es handelt sich um eine hohle alte Weide, die nach einem Sturmereignis vor einigen Jahren extrem stark ausgebrochen war, bis auf 2 m Höhe zurück geschnitten wurde und danach wieder ausgetrieben ist.
Der an der zu ersetzenden Brücke Rehbockanlage stehende Baum kann bedingt durch seine Lage im direkten Baustellenbereich der Brückensanierung leider nicht erhalten werden.
Mit einem Umfang von etwa 5,00 m ist der Stammrest zu groß gewesen, um ihn im Vorfeld zu roden. Daher soll er im Zuge der Bauarbeiten mit einem Bagger ausgegraben werden.
Die Entfernung des Baumes soll – nachdem ein Ornithologe geprüft hat, dass kein bewohntes Vogelnest vorhanden ist - zusammen mit den Abbrucharbeiten an der alten Brücke im Sommer 2011 durchgeführt werden.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0990/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr van Acken / TBL663 / 6630
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Fällung einer Weide an der Wupperbrücke Ludwig-Rehbock-Anlage im Zusammenhang mit dem Brückenneubau
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle 667212050210-42
Finanzposition 783200
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ca. 500,00 € aus Baukosten
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
0,00 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit