Betreff
Absicherung des beschrankten Bahnübergangs Schlebuschrath durch die DB AG
- Errichtung einer Wendeanlage für Kraftfahrzeuge westlich des Gleiskörpers
Vorlage
0993/2011
Aktenzeichen
660-fö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der Wendeanlage zur Absicherung des Bahnübergangs Schlebuschrath in Alkenrath wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Der beschrankte Bahnübergang (BÜ) Schlebuschrath befindet sich am nord-westlichen Ausgang des Ortsteils Alkenrath, im Verlauf der Güterzugstrecke 2324 Mülheim (Ruhr) - Niederlahnstein.

 

Die Sicherungstechnik am BÜ Schlebuschrath stammt aus den 1960er Jahren und besitzt nicht die technischen Voraussetzungen zum Anschluss an das für 2012 vorgesehene elektronische Stellwerk Solingen (ESTW). Das ESTW wiederum muss zwingend errichtet werden, da das vorhandene Stellwerk in Opladen - ebenfalls altersbedingt - abgängig ist und für Teile dieser Anlage bereits Umbauverbote bestehen und die für die Realisierung der Neuen Bahnstadt Opladen dringend erforderliche Gütergleisverlegung nur mit dem ESTW möglich ist.

 

Vor diesem technischen und zeitlichen Hintergrund ist die DB Projektbau mit der Planung einer Erneuerung der abgängigen Bahnübergangssicherungsanlage des BÜ Schlebuschrath in Leverkusen beauftragt und fordert aus o. g. Gründen eine bauliche Umsetzung für 2012.

 

 

Nutzung des Bahnübergangs

 

Genutzt wird der Bahnübergang Schlebuschrath von Fußgängern, Radfahrern und Dienstleistungsfahrzeugen. Hierzu gehören vor allem die Pächter der Kleingartenanlagen Burgloch und Manfort, die Nutzer des Dhünnradweges, sowie die Versorgungsfahrzeuge für die Anlieger Schlebuschrath.

 

Die Straße Schlebuschrath ist von Norden her durch Poller vor Durchgangsverkehr geschützt. Fahrzeuge über 3,5 t haben generell nicht die Möglichkeit den Bahnübergang zu nutzen. Dies kann nur über eine Sondergenehmigung erfolgen.

 

 

Variantenuntersuchung: Schließung des Bahnübergangs

 

Während von Seiten der Stadt vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Nutzung die Aufrechterhaltung des Bahnübergangs oberste Priorität besaß, war seitens der DB zunächst die Zielrichtung, den Bahnübergang aufzugeben und eine alternative Erschließung des Wohngebiets Schlebuschrath und der Kleingartenanlage herzustellen.

Folgende Varianten wurden hierzu untersucht:

 

·        Schließung des Bahnübergangs und Ausbau der vorhandenen Bahnunterführung in Höhe Wilhelm-Leuschner-Straße auf eine Durchfahrtshöhe von derzeit 3,10 m auf 4,20 m für die Benutzung von Lkws; Kosten ca. 750.000 € + 100.000 € für die Schließung des Bahnübergangs

 

·        Schließung des Bahnübergangs und Neubau einer Unterführung ca. 150 m nordwestlich des bestehenden Bahnübergangs: Kosten ca. 3.150.000 € + 100.000 € für die Schließung des Bahnübergangs

 

Aus Kostengründen wurden diese Varianten letztlich auch von der DB nicht weiterverfolgt, so dass Konsens bestand, den vorhandenen Bahnübergang beizubehalten und hinsichtlich der technischen und sicherheitsrelevanten Notwendigkeiten anzupassen.

 

 

Beibehaltung des Bahnübergangs und Planung der Wendeanlage

 

Aufgrund der DB-eigenen Vorgaben des Regelwerks Bautechnik Leit-, Signal- und Telekommunikationstechnik - Richtlinienfamilie 815 „Bahnübergänge planen und instand halten“ fordert die DB bei Erneuerungen von Bahnübergängen, dass auf einer Länge von mindestens 15 m beidseits des Bahnübergangs der Begegnungsverkehr LKW / LKW (dreiachsiges Müllfahrzeug) unter Berücksichtung der Schleppkurven gewährleistet werden muss. Die bisherige Fahrbeziehung am Bahnübergang in Richtung der Wohnsiedlung Schlebuschrath erfüllt diese Bedingung nicht, da die Verkehrsflächen nicht im notwendigen Ausmaß zur Verfügung stehen. Die Ausweitung dieser Verkehrsfläche im Kurvenbereich verursacht aufgrund der Topografie und des notwendigen Abfangbauwerks Kosten in Höhe von ca. 850.000 €; aus Kostengründen wurde diese Variante nicht weiter verfolgt, sondern folgende Planung erarbeitet:

 

Für Fahrzeuge, die von der Alkenrather Straße kommen, besteht nach Überqueren des Bahnübergangs ein Rechtsfahrgebot. Über eine sich anschließende Wendeanlage gelangen sie schließlich in das Wohngebiet Schlebuschrath. Die gegenläufige Fahrbeziehung Schlebuschrath – Bahnübergang - Alkenrather Str. erfolgt ebenfalls über die Wendeanlage. Durch entsprechende Aufweitungen und Radien sind durch diese Trassierung die oben erwähnten planerischen Vorgaben der DB erfüllt. Die grundsätzliche Abpollerung der Straße Schlebuschrath bleibt weiterhin bestehen, so dass nach wie vor nur die bisherigen Nutzer zufahrtsberechtigt sind.

 

Der unmittelbare Bereich des Bahnübergangs bis zur Alkenrather Str. wird durchgängig in einer Breite von 5,50 m befestigt, während die Wendeanlage mit einer  wasserdurchlässigen, bituminösen Tragdeckschicht hergestellt werden soll. Zusätzlich erhält die Wendeanlage aufgrund der vorhandenen Böschung eine Trockenmauer.

 

 

Planungsrecht

 

Die geplante Wendeanlage befindet sich in Randlage eines Landschaftsschutzgebietes. Die Belange des Umweltschutzes wurden daher mit dem Fachbereich Umwelt abgestimmt. Im selben Sitzungsturnus wird darüber hinaus diese Maßnahme im Beirat für Natur und Umwelt  und ggf. im Umweltausschuss beraten.

 

Der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Schlebuschrath-Nord 108 /III sieht ebenfalls eine Wendeanlage vor, allerdings ca. 40 m südwestlicher entfernt. Die aus Umweltgesichtspunkten notwendige Abweichung berührt jedoch nicht die Grundzüge des Bebauungsplans und ist somit vereinbar.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung wird der vorliegende Plan Bestandteil des von der DB einzuleitenden Plangenehmigungsverfahrens nach § 18 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz), welches in 2011 noch abgeschlossen werden soll, damit die bauliche Umsetzung wegen der oben erwähnten Zwänge mit dem ESTW bis zum 30.06.2012 realisiert werden kann.

 

 

Kosten

 

Während die Gesamtkosten dieser Maßnahme bei geschätzten 600.000 € liegen und größtenteils von der DB zu tragen sind, liegen die kreuzungsbedingten Kosten bei ca. 240.000 €, die wiederum nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz und auf Grundlage einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB, Bund und Stadt gedrittelt werden. Inklusive der 10 % Planungskosten wird die Stadt über die von ihr nunmehr zu tragenden ca. 90.000 € eine Förderung bei der Bezirksregierung beantragen, sodass im Falle einer Bezuschussung von etwa 30.000 € städt. Eigenanteil auszugehen ist.

 

Im derzeitigen Haushalt sind für die Maßnahme „Bahnübergang Schlebuschrath“ ab dem Jahr 2011 insgesamt 60.000 € als Ausgabeposition veranschlagt. 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0993/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 6636; Herr Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Absicherung des Bahnübergangs Schlebuschrath durch die Herstellung einer Wendeanlage

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 1205: Öffentliche Verkehrsflächen

Maßnahme 66431205021104 Bahnübergang Schlebuschrath

2011:  10.000 €

VE:      50.000 €

2012:  50.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Für den städtischen Anteil von 90.000 € soll ein Zuschussantrag gestellt werden, um diesen auf ca. 30.000 € zu senken.