Beschlussentwurf:
1. Der Jahresabschluss 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL wird
festgestellt.
2. Der Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 11.045.564,16 € aus der
Kapitalrücklage wird zugestimmt.
3. Der Betriebsleitung der KSL wird Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss KulturStadtLev wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung zu 2:
In 2010 wurden gegenüber den Vorjahren folgende Sonderbuchungen erforderlich:
Das Bilanzmodernisierungsgesetz 2009
(BilMoG) war spätestens ab dem Geschäftsjahr
2010 anzuwenden. Eine der durch dieses Gesetz beschlossenen Änderungen
bezieht sich auf die Neubewertung von Ansätzen für Personalrückstellungen. So
mussten diese rückwirkend für die Zeit von 2002 bis 2010 neu berechnet werden. Dies führte für das Geschäftsjahr 2010
zu einem außerordentlichen Aufwand in Höhe von 848.553,00 €.
Zusätzlich hierzu wurde erstmalig eine Verzinsung
der bestehenden Pensionsrückstellung erforderlich, die sich für das Jahr 2010
auf 133.924,00 € beläuft. Der Zinsbetrag wird sich, angepasst an den jeweiligen
Bestand der Rückstellung, in den nächsten Jahren noch erhöhen, er wird das
handelsrechtliche Defizit der KSL ab sofort dauerhaft erhöhen.
Hierdurch hat sich der Jahresfehlbetrag
gegenüber dem Vorjahr um 391.894,28 € erhöht.
Für die Umsetzung von Baumaßnahmen, die im
Rahmen des Konjukturprogramms II
(KP II) durchgeführt wurden, haben sich die
Erträge (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) und die Aufwändungen
(Instandhaltungs- und Wartungskosten) jeweils um 273.174,29 € erhöht.
Zusätzlich mussten im Rahmen der
Kontenabstimmungen mit der Kernverwaltung die Anteile der Sanierungskosten des
Flachdaches Forum, die von der Kernverwaltung
übernommen worden waren, bei der KSL ergebnisneutral nachgebucht werden.
Die bereits angefallenen Kosten für die
unter der Federführung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) als Verwalter
des Teileigentums Forum in 2009 und 2010 durchgeführten beiden Bauabschnitte
mussten bei Erstellung des Jahresabschlusses 2010 konkretisiert werden. Da das
Forum-Gebäude bei Gründung der KSL dem Betriebsvermögen der KSL zur Verfügung
gestellt wurde und sich somit im Sondervermögen der KSL befindet, sind die von
der Kernverwaltung übernommenen Kosten im Rahmen de Abstimmung spiegelgleich
ins Zahlenwerk 2010 der KSL zu übernehmen. Dies führt im Teilbetrieb FORUM bei
den „Erträgen aus Weiterbelastungen“ und dem „Aufwandskonto Instandhaltung
Gebäude“ zu ergebnisneutralen Buchungen in Höhe von jeweils 1.684.800,00 €.
Durch die beiden Gebäudemaßnahmen „KP II“
und „Dachsanierung Forum“ erhöhen sich im Vergleich gegenüber dem Vorjahr die
Erträge und Aufwändungen jeweils um 1.957.974,29 €.
Die Betriebsleitung der KSL hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2010 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung von Art. 16 Ges. vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644/SGV NRW 641) mit Ber. GV NRW 2005, S. 15, zuletzt geändert durch Artikel I der Verordnung vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963) aufgestellt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden gemäß Vertrag vom 19.08./30.08.2010 von der Fa. EversheimStuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf im März 2011 geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab folgendes abschließendes Ergebnis:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir
haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2010
bis
31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu
Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben der Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.“
Den Fraktionen des Rates, Rf. Tietz und Rh. Lindlar werden Ausfertigungen des Prüfungsberichtes inkl. des Lageberichtes rechtzeitig vor den Sitzungen zur Verfügung gestellt werden.
Anmerkung zu Ziffer 4 des
Beschlussentwurfes:
Die Mitglieder des
Betriebsausschusses KulturStadtLev dürfen gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NW in
Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer 4 des
Beschlussentwurfes nicht mitwirken.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1002/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Frau Deuser, KSL, 406 4110……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Sh. Beschlussentwurf