Betreff
Jahresabschluss 2010 der KulturStadtLev (KSL)
Vorlage
1002/2011
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Jahresabschluss 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL wird

    festgestellt.

 

2. Der Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 11.045.564,16 € aus der

    Kapitalrücklage wird zugestimmt.

 

3. Der Betriebsleitung der KSL wird Entlastung erteilt.

 

4. Dem Betriebsausschuss KulturStadtLev wird Entlastung erteilt.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat

 

Begründung zu 2:

 

In 2010 wurden gegenüber den Vorjahren folgende Sonderbuchungen erforderlich:

 

Das Bilanzmodernisierungsgesetz 2009 (BilMoG) war spätestens ab dem Geschäftsjahr  2010 anzuwenden. Eine der durch dieses Gesetz beschlossenen Änderungen bezieht sich auf die Neubewertung von Ansätzen für Personalrückstellungen. So mussten diese  rückwirkend für die Zeit von 2002 bis 2010 neu berechnet werden. Dies führte für das Geschäftsjahr 2010 zu einem außerordentlichen Aufwand in Höhe von 848.553,00 €.

 

Zusätzlich hierzu wurde erstmalig eine Verzinsung der bestehenden Pensionsrückstellung erforderlich, die sich für das Jahr 2010 auf 133.924,00 € beläuft. Der Zinsbetrag wird sich, angepasst an den jeweiligen Bestand der Rückstellung, in den nächsten Jahren noch erhöhen, er wird das handelsrechtliche Defizit der KSL ab sofort dauerhaft erhöhen. 

 

Hierdurch hat sich der Jahresfehlbetrag gegenüber dem Vorjahr um 391.894,28 € erhöht.

 

Für die Umsetzung von Baumaßnahmen, die im Rahmen des Konjukturprogramms II

(KP II) durchgeführt wurden, haben sich die Erträge (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) und die Aufwändungen (Instandhaltungs- und Wartungskosten) jeweils um 273.174,29 € erhöht.

 

Zusätzlich mussten im Rahmen der Kontenabstimmungen mit der Kernverwaltung die Anteile der Sanierungskosten des Flachdaches Forum, die von der Kernverwaltung  übernommen worden waren, bei der KSL ergebnisneutral nachgebucht werden.

 

Die bereits angefallenen Kosten für die unter der Federführung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) als Verwalter des Teileigentums Forum in 2009 und 2010 durchgeführten beiden Bauabschnitte mussten bei Erstellung des Jahresabschlusses 2010 konkretisiert werden. Da das Forum-Gebäude bei Gründung der KSL dem Betriebsvermögen der KSL zur Verfügung gestellt wurde und sich somit im Sondervermögen der KSL befindet, sind die von der Kernverwaltung übernommenen Kosten im Rahmen de Abstimmung spiegelgleich ins Zahlenwerk 2010 der KSL zu übernehmen. Dies führt im Teilbetrieb FORUM bei den „Erträgen aus Weiterbelastungen“ und dem „Aufwandskonto Instandhaltung Gebäude“ zu ergebnisneutralen Buchungen in Höhe von jeweils 1.684.800,00 €.

 

Durch die beiden Gebäudemaßnahmen „KP II“ und „Dachsanierung Forum“ erhöhen sich im Vergleich gegenüber dem Vorjahr die Erträge und Aufwändungen jeweils um 1.957.974,29 €.

      

Die Betriebsleitung der KSL hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2010 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) in der Fassung von Art. 16 Ges. vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644/SGV NRW 641) mit Ber. GV NRW 2005, S. 15, zuletzt geändert durch Artikel I der Verordnung vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963) aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden gemäß Vertrag vom 19.08./30.08.2010 von der Fa. EversheimStuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf im März 2011 geprüft.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab folgendes abschließendes Ergebnis:

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2010

bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben der Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Den Fraktionen des Rates, Rf. Tietz und Rh. Lindlar werden Ausfertigungen des Prüfungsberichtes inkl. des Lageberichtes rechtzeitig vor den Sitzungen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Anmerkung zu Ziffer 4 des Beschlussentwurfes:

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses KulturStadtLev dürfen gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NW in Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer 4 des Beschlussentwurfes nicht mitwirken.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1002/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  

Frau Deuser, KSL, 406 4110……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Jahresabschluss 2010 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

entfällt

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

entfällt

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

entfällt

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Sh. Beschlussentwurf