Betreff
Zustand der Naturdenkmäler in Leverkusen
Vorlage
1010/2011
Aktenzeichen
322-13-12-5-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat nimmt die beigefügte Liste der Naturdenkmäler in Leverkusen zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird mit einer Ersterfassung des aktuellen Zustandes aller Naturdenkmäler in 2011 beauftragt.

3.      Das Ergebnis, eventuelle Handlungsbedarfe und beabsichtigte Maßnahmen sind den zuständigen Gremien über eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Stein                                       Mues

 

Begründung:

 

Der Rat fasste am 21.02.2011 zum Antrag Nr. 0916/2011 „Zustand der Naturdenkmäler im Stadtgebiet“ der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom 27.01.11 folgenden Beschluss:

 

„Die Verwaltung erstellt eine Liste aller bestehenden Naturdenkmäler, die, falls schon vorhanden, Zustandsberichte enthält und Handlungsbedarf aufzeigt.

Falls nicht über jedes Naturdenkmal ein Zustandsbericht vorliegt, können diese sukzessive ergänzt werden.

Entsteht Handlungsbedarf, entscheiden die zuständigen Bezirke/der Rat über das weitere Vorgehen.“

 

Zur Definition von Naturdenkmälern führt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 28 Abs.1 aus:

 

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

1.      aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

2.      wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“

 

Die zurzeit noch bestehenden 80 Leverkusener Naturdenkmäler sind im gültigen Landschaftsplan von 1987 festgesetzt.

 

Gemäß dem Ratsbeschluss vom 21.02.11 legt die Verwaltung der Politik mit dieser Vorlage eine entsprechende Aufstellung der Leverkusener Naturdenkmäler, die sich hauptsächlich aus Einzelbäumen, Baumgruppen und Alleen zusammensetzen, vor (vergl. Anlage). Sechs Naturdenkmäler sind keine Bäume.

 

Die Naturdenkmäler sollen im Zuge einer Ersterfassung auf ihren aktuellen Zustand und etwaigen Handlungsbedarf hin untersucht werden.

Das Ergebnis der Ersterfassung und etwaig erforderliche Maßnahmen werden den zuständigen Gremien in Form einer Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1010/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartnerin: Frau Arand/ Fachbereich 32/ Telefon: 3240

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es ist eine Ersterfassung zum aktuellen Zustand aller Naturdenkmäler in Leverkusen vorgesehen, d.h. Begutachtung durch Mitarbeiter von 67, Beschreibung des Zustandes und erforderlicher Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 32.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 670013050101, Sachkonto 526100, PN 1305

(Fachbereich 67)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Die Aufgaben werden mit dem vorhandenen Personal der Fachbereiche 32 und 67 durchgeführt und aus dem vorhandenen Budget des Fachbereiches 67 finanziert.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Eine verbindliche Aussage zu den zukünftigen Kosten und eventuellen Fördermöglichkeiten kann erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Ersterfassung aller Naturdenkmäler getroffen werden.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)