Betreff
Innovationsfonds "Investition Zukunft"
- Antrag zur Unterstützung bei der Ausstattung der Klassen mit Stehpulten und Kyboundern in der Rat-Deycks-Schule
Vorlage
1011/2011
Aktenzeichen
514-ni-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat-Deycks-Schule wird - vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln - zur Anschaffung von Stehpulten und Kyboundern ein Betrag von 8.784,00 € bewilligt.

 

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 18.02.2011 (siehe Anlage) beantragt die Rat-Deycks-Schule im Rahmen der Aktion „Bewegungsfreundliche Schule NRW“ Fördermittel in Höhe von 8.784,00 € zur Anschaffung von Stehpulten und Kyboundern für alle Schulklassen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1011/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 5190

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Im Rahmen der Aktion „Bewegungsfreudige Schule NRW“ sollen Fördermittel für die Anschaffung von Stehpulten für alle Schulklassen bereitgestellt werden.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:     510006100102

Produkt:             061001

Produktgruppe: 0610

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Fördermittel in Gesamthöhe von 8.784,00 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt