- Zuschuss an den Bund der Deutschen Katholischen Jugend zur Anschaffung von 2 multifunktionalen Zelten
Beschlussentwurf:
Dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln ein Zuschuss für die Anschaffung von zwei multifunktionalen Zelten in Höhe von insgesamt 748,- € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 531800 - Erstattung an Jugendverbände - gezahlt.
Ein Verwendungsnachweis ist bis 15.01.12 vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend stellt mit Schreiben vom 22.03.2011 (s. Anlage) einen Antrag auf Bezuschussung von zwei multifunktionalen Zelten.
Gem. Pos. II. 8 der Richtlinien für die Förderung der freien Jugendhilfe in Leverkusen ist für die Anschaffung von Jugendpflegematerial ein Zuschuss bis zu 30% der anerkannten Kosten (2.493,34 €) möglich. Der Antragssteller legte drei Vergleichsangebote vor, wobei bei der Bezuschussung von Anschaffungskosten der mittleren Preisklasse ausgegangen wurde.
Demnach beträgt der Zuschuss 748,- €.
Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussentwurf dargestellt, zu verfahren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr.1016/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 5190
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Als Ersatz für unbrauchbar gewordene Gruppenzelte beantragt der Bund der deutschen kath. Jugend für die KjG-Manfort die Bezuschussung von 2 multifunktionalen Zelten.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 748,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt