Betreff
Maßnahme "Arbeiten und Lernen"
Vorlage
1018/2011
Aktenzeichen
51-514-ni-nie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kath. Jugendwerke Leverkusen e.V. erhält zur Durchführung des Angebotes zur Erlangung des nachträglichen Hauptschulabschlusses im Rahmen der Maßnahme “Arbeiten und Lernen“ - vorbehaltlich der Duldung des Haushaltes 2011 durch die Bezirksregierung Köln - einen zusätzlichen Förderbetrag von 49.800,00 €.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Antrag vom 22.03.2011 (Anlage) bittet der Kath. Jugendwerke e.V. um eine Erhöhung des Zuschusses für die Maßnahme “Arbeiten und Lernen“ in Höhe von 49.800,00 € .

 

Wie anlässlich der Präsentationen des aktuellen Sachstandes und der speziellen Problemlagen der Jugendberufshilfe in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfe- ausschusses am 17.03.2011 u. a. dargelegt wurde, besteht ein dringender Bedarf an Plätzen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses.

 

Seit 1987 ermöglicht die Maßnahme „Arbeiten und Lernen“ jungen Menschen, in einer Kombination von Unterricht und berufspraktischer Beschäftigung in internen Werkstätten mit sozialpädagogischer Betreuung den nachträglichen Hauptschulabschluss binnen eines Jahres zu erwerben.

 

Zielgruppe dieses Angebotes sind individuell beeinträchtigte bzw. sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die im Regelschulsystem gescheitert sind und somit kaum eine Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben.

 

Mit der beantragten Summe ist der Antragsteller lt. eigenen Angaben in der Lage, für zumindest zwei Klassen (24 Teilnehmer) pro Jahr das Angebot durchzuführen.

 

Die rechtliche Verpflichtung zur Förderung begründet sich aus § 13 Abs. 1, SGB VIII,

wonach junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind und denen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Soweit gem. Abs.2, die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt werden kann, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussentwurf aufgeführt, zu verfahren.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1018/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Nimtz / Fachbereich 51-514/ Telefon: 5190

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Zur Durchführung des Angebotes „Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses“ beantragt der Kath. Jugendwerke Leverkusen e.V. eine Erhöhung des Förderbetrages. Bei dem Angebot handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach §13 SGB VIII

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag: 510006100202

Produkt: 061002

Produktgruppe: 0610

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Ob und in welchem Umfang der erhöhte Zuschuss künftig erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Bedarfslage ab und wird im Rahmen der Haushaltsmittelanmeldungen geprüft.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine