Betreff
Bezirksbezogene Baumaßnahmen ab 30.000,-€ im Stadtbezirk I in 2011
- Sanierung der Außentoiletten der KGS Burgweg
Vorlage
1026/2011
Aktenzeichen
652.1-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt (Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107) – der Ausführung folgender Baumaßnahme über 30.000,- € in 2011 zu:

 

Burgweg 38, KGS Burgweg: Sanierung der Außentoiletten – 115.000,- €

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Die vorhandene Außentoilettenanlage ist mehr als 40 Jahre alt. Die Anlage ist in einem baulich sehr schlechten und unhygienischen Zustand. Es gibt lose und beschädigte Fliesen an Wänden und Fußböden. Die Trennwandanlagen sind irreparabel beschädigt. Die Sanitärobjekte müssen erneuert werden. Die einscheibenverglasten Holzfenster sind morsch und lassen sich zum Teil nicht mehr öffnen bzw. schließen. Im Kriechkeller gibt es verschimmelte und korrodierte Rohrleitungen.

 

Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von Folgeschäden erforderlich.

 

Kostenüberschlag:

 

Abbruch/Rückbau                                                     5.000,- €

Fenster/Türen                                                          15.000,- €

Innenausbau/Fliesen                                              35.000,- €

Technische Gebäudeausstattung                         40.000,- €

Architekten- und Ingenieurleistungen                   20.000,- €

                                                                               115.000,- €

 

Ausführung: Sommerferien 2011

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1026/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Schmidl / 65 / 6549

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die vorhandene Außentoilettenanlage ist mehr als 40 Jahre alt. Die Anlage ist in einem baulich sehr schlechten und unhygienischen Zustand. Es gibt lose und beschädigte Fliesen an Wänden und Fußböden. Die Trennwandanlagen sind irreparabel beschädigt. Die Sanitärobjekte müssen erneuert werden. Die einscheibenverglasten Holzfenster sind morsch und lassen sich zum Teil nicht mehr öffnen bzw. schließen. Im Kriechkeller gibt es verschimmelte und korrodierte Rohrleitungen.

 

Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von Folgeschäden erforderlich.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

115.000,--€ in 2011

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Wegen personeller Engpässe konnte die Vorlage nicht eher erstellt werden. Die Maßnahme muss in den Sommerferien durchgeführt werden.