Betreff
Geschäftsordnung und Mitgliedsorganisationen der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Vorlage
2022/1972
Aktenzeichen
da
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu und beschließt die aufgeführten Organisationen und Institutionen als Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                    In Vertretung

Adomat                                                              Lünenbach

(in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Kommunale Gesundheitskonferenz mit Beschluss des 42. Runden Tisches zur ortsnahen Koordinierung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung in Leverkusen am 24.02.2016 als eigenständige Konferenz aus diesem hervorgegangen. Seitdem hat die Kommunale Gesundheitskonferenz mindestens einmal jährlich getagt und sich u. a. mit folgenden Themen beschäftigt:

 

-      Präventionsgesetz und dessen Umsetzung,

-      psychische Gesundheit und psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen,

-      Fortschreibung des Suchtfachplans,

-      zahnmedizinische Gruppenprophylaxe.

 

Zudem sind Arbeitsgruppen zur Bearbeitung der folgenden Schwerpunktthemen entstanden: AG Gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten; AG Gesundheit Rheindorf; AG Frauen und Gesundheit; AG Suchthilfe.

 

Durch die Einschränkungen, die mit der Corona-Pandemie verbunden waren, und die fehlende Stellenbesetzung der Geschäftsführung hat die Kommunale Gesundheitskonferenz seit dem Jahr 2019 nicht stattgefunden. Mit Neubesetzung der Stelle der Gesundheitsplanung zum 01.07.2022 durch Frau Daniel soll die Kommunale Gesundheitskonferenz im Jahr 2023 neu aufgesetzt werden.

 

Ziele, Aufgaben und Strukturen der Kommunalen Gesundheitskonferenz

Die Kommunale Gesundheitskonferenz tagt fortan zweimal im Jahr und berät gemeinsam Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Gesundheitsförderung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung sowie Weiterentwicklung und gibt bei Bedarf Maßnahmenempfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten für die Umsetzung verabschiedeter Handlungsempfehlungen einzusetzen und im Rahmen ihrer Institutionen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Realisierung zu nutzen.

 

Ziel ist die Erhöhung der Transparenz des Leistungsgeschehens und die Verbesserung der gesundheitlichen Lebensbedingungen und Versorgungssituation der Bevölkerung unter den Aspekten der Bedarfsnotwendigkeit, Zugänglichkeit, Bürgernähe und Qualitätssicherung. Dabei werden die Aspekte der Gleichstellung, Inklusion und Antidiskriminierung in allen Bereichen berücksichtigt. Um diese Ziele zu erreichen, können Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themen eingerichtet werden.

 

Die Kommunale Gesundheitskonferenz wirkt zudem an der integrierten Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen dem zuständigen Ausschuss des Rates zugeleitet.

 

Den Vorsitz der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt Leverkusen führt die/der für den Gesundheitsbereich zuständige Dezernent/in des Dezernates III – Umwelt, Bürger und Soziales. Im Verhinderungsfall wird sie/er durch die Leitung des Medizinischen Dienstes vertreten. Die Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen nimmt die Gesundheitsplanung der Koordinierungsstelle „Soziales und Gesundheit“ im Büro der/des Vorsitzenden wahr.

 

Gemäß § 24 ÖGDG setzt sich die Gesundheitskonferenz aus Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Institutionen und Gremien der gesundheitlichen Versorgung und der Gesundheitsförderung, der Selbsthilfe und des Patientenschutzes zusammen. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass die folgenden Organisationen als Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz erstmalig vom Rat der Stadt Leverkusen berufen werden. Nach Beschlusslage werden alle Mitgliedsorganisationen kontaktiert und um die namentliche Benennung je eines festen Mitgliedes und einer Vertretung gebeten.

 

Mitgliedsorganisationen der Kommunalen Gesundheitskonferenz:

 

A) Gesundheitspolitische Vereinigungen:

-      Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,

-      Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein,

-      Ärztekammer Nordrhein,

-      Zahnärztekammer Nordrhein,

-      Apothekerkammer Nordrhein,

-      Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

           

B) Politik:

-      Ein Mitglied je Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen.

           

C) Freie Wohlfahrt:

-      Sprecher*in der AG Freie Wohlfahrtspflege.

 

D) Leistungserbringer:

-      Klinikum Leverkusen,

-      Kplus Grupppe,

-      LVR-Klinik,

-      private und freigemeinnützige stationäre Pflegeeinrichtungen,

-      private und freigemeinnützige ambulante Pflegedienste,

-      Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft,

-      Suchthilfe,

-      Sportbund Leverkusen e. V.

           

E) Kostenträger

-      Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK),

-      pronova BKK,

-      Verband der Ersatzkassen vdek,

-      Verband der privaten Krankenversicherung,

-      Unfallkasse NRW,

-      Rentenversicherung .

           

F) Personengruppen mit besonderen Bedürfnissen:

-      Selbsthilfekontaktstelle,

-      Gleichstellungsbeauftragte/r,

-      Integrationsrat / Integrationszentrum,

-      Behindertenbeirat.

 

G) Stadtverwaltung:

-      Jobcenter AGL,

-      Kommunale Konferenz Alter und Pflege,

-      Fachbereich Medizinischer Dienst,

-      Fachbereich Kinder und Jugend,

-      Fachbereich Soziales,

-      Fachbereich Schulen,

-      Ärztliche Leitung Rettungsdienst.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Beschlussfassung noch im Januar-/Februarturnus zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin in die Gremien eingebracht. Zuvor waren noch interne Details abzustimmen, sodass die Vorlage erst jetzt fertiggestellt werden konnte.