Beschlussentwurf:
1. Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der
Klinikum Leverkusen gGmbH vor, Herrn Hans-Peter Zimmermann aus der
Gesellschafterversammlung der MVZ Leverkusen gGmbH abzuberufen und als dessen
Nachfolger Herrn Dr. André Schumann zu wählen.
2. Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der
Klinikum Leverkusen gGmbH vor, Herrn Hans-Peter Zimmermann aus der
Gesellschafterversammlung der MVZ Klinikum Leverkusen GmbH abzuberufen und als
dessen Nachfolger Herrn Dr. André Schumann zu wählen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1.
Im Gesellschaftsvertrag der MVZ Leverkusen gGmbH ist geregelt, dass die Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH auf Vorschlag des Rates zwei Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der MVZ Leverkusen gGmbH wählt.
Herr Hans-Peter Zimmermann ist zum 31.12.2022 aus den Diensten der Klinikum Leverkusen gGmbH ausgeschieden. Sein Nachfolger als kaufmännischer Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen gGmbH soll ihm auf Vorschlag der Verwaltung auch als Mitglied in der Gesellschafterversammlung der MVZ Leverkusen gGmbH nachfolgen.
Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen voraussichtlich in der Sitzung am 26.01.2023.
Zu Beschlusspunkt 2.
Im Gesellschaftsvertrag der MVZ Klinikum Leverkusen GmbH ist geregelt, dass die Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH auf Vorschlag des Rates zwei Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der MVZ Klinikum Leverkusen GmbH wählt.
Herr Hans-Peter Zimmermann ist zum 31.12.2022 aus den Diensten der Klinikum Leverkusen gGmbH ausgeschieden. Sein Nachfolger als kaufmännischer Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen gGmbH soll ihm auf Vorschlag der Verwaltung auch als Mitglied der Gesellschafterversammlung der MVZ Klinikum Leverkusen GmbH nachfolgen.
Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen voraussichtlich in der Sitzung am 26.01.2023.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |