Beschlussentwurf:
Aus dem Schulgrundstück der GGS Theodor-Fontane-Schule wird eine Teilfläche gemäß Darstellung im Lageplan (s. Anlage 1 der Vorlage) als Standort für eine Kindertagesstätte bereitgestellt.
gezeichnet:
Stein
(i. V. des Beigeordneten für Schulen, Kultur, Jugend und Sport)
Begründung:
Die Firma Lanxess Deutschland GmbH (Lanxess) ist an dem Bau und dem Betrieb einer 3-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder interessiert und hat die Stadt um Mithilfe bei der Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks gebeten.
Es wurden mehrere Grundstücke auf ihre Eignung untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass eine Teilfläche aus dem im Beschlussentwurf genannten Schulgrundstück (s. Anlage 1) zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Frage kommt und auch bau- und planungsrechtlich als Standort geeignet ist. Das Bebauungskonzept ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.
Lanxess wird die Tageseinrichtung für Kinder als betriebsnahe Einrichtung betreiben, wobei neben Kindern von Betriebsangehörigen auch andere Leverkusener Kinder in der Tageseinrichtung aufgenommen werden sollen.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist es erforderlich, dass die betroffene Teilfläche von rd. 2.450 m² an die Lanxess Deutschland GmbH veräußert wird.
Die Entscheidung über die Veräußerung des Grundstücks wird durch eine gesonderte Vorlage im Finanzausschuss und Rat herbeigeführt.
Unter Beachtung der aktuellen Bedarfsdeckungsplanung zum 01.08.2013 bestehen seitens des Fachbereichs Kinder und Jugend keine Bedenken gegen eine Veräußerung der Fläche an Lanxess zum Neubau eines betriebsnahen Kindergartens. Vielmehr wird diese Maßnahme vom Fachbereich Kinder und Jugend ausdrücklich begrüßt.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Standorteigenschaften (Randlage zum Wohngebiet wegen überwiegend gebietsfremder Hol- und Bringverkehre, Nähe zum Unternehmensstandort im Chempark) wird auch seitens des Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht die Entwicklung eines betriebsnahen Kindergartens befürwortet.
Aufgrund zurückgehender Schülerzahlen bestehen aus Sicht des Fachbereichs Schulen keine Hinderungsgründe gegen einen Verkauf der Teilfläche. Die Beteiligung der Schulkonferenz der GGS Fontane-Schule wurde eingeleitet.
Die auf dem vorgesehenen Kita-Standort befindlichen Spielgeräte werden im Falle eines Kaufabschlusses durch Lanxess umgesetzt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1029/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Nelly Schreiner / FB 20-204/
2068
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Standortentscheidung für den Bau einer Kindertagesstätte
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Darstellung erfolgt in der Veräußerungsvorlage
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Darstellung erfolgt in der Veräußerungsvorlage
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
s. Vorlagenbegründung
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Einigung mit Lanxess ist kurzfristig erzielt worden. Da Lanxess noch in diesem Jahr mit dem Bau der Kindertagesstätte beginnen möchte, bittet die Verwaltung darum, die Standortentscheidung noch in diesem Sitzungsturnus herbeizuführen.