Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Sportpark Leverkusen" (SPL) vom 04.05.2010
Vorlage
1035/2011
Aktenzeichen
kos
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die

eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ (SPL) vom

04.05.2010 wird gemäß der beigefügten Anlage beschlossen.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                Adomat

 

Begründung:

 

Da der SPL mit seiner Tätigkeit dem Grunde nach auch gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist er berechtigt, Spenden anzunehmen.

 

Um dieses klarzustellen und um Irritationen seitens der Finanzverwaltung in Bezug auf diese Spendenannahmen zu vermeiden, wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen und dem Wirtschaftsprüfer des SPL die hier vorgeschlagene Änderung bzw. Ergänzung der Satzung des SPL empfohlen.

 

Die vorgenommene Ergänzung des § 1 Abs. 3 a) der Satzung in der beigefügten Anlage ist in kursiv und unterstrichen gekennzeichnet.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1035/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

-

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit: