Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ (SPL) vom
04.05.2010 wird gemäß der beigefügten Anlage beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Da der SPL mit seiner Tätigkeit dem Grunde nach auch gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist er berechtigt, Spenden anzunehmen.
Um dieses klarzustellen und um Irritationen seitens der Finanzverwaltung in Bezug auf diese Spendenannahmen zu vermeiden, wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen und dem Wirtschaftsprüfer des SPL die hier vorgeschlagene Änderung bzw. Ergänzung der Satzung des SPL empfohlen.
Die vorgenommene Ergänzung des § 1 Abs. 3 a) der Satzung in der beigefügten Anlage ist in kursiv und unterstrichen gekennzeichnet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1035/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
-
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit: