Betreff
Langfristiges Schlosspark-Erhaltungskonzept und Wiedereinführung der Baumschutzsatzung
- Bürgerantrag vom 03.03.11
Vorlage
1044/2011
Aktenzeichen
011-12-11-ca/wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung langfristig gemäß dem beschlossenen Sanierungsprogramm für Grün- und Parkanlagen beabsichtigt, ein Parkpflegekonzept für den Schlosspark zu erarbeiten und der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Aus finanziellen Gründen wird eine Wiedereinführung der Baumschutzsatzung abgelehnt.

 

gezeichnet: Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit e-Mail vom 03.03.11 (s. Anlage 1) wird die Erarbeitung eines langfristigen Schlosspark-Erhaltungskonzeptes Morsbroich beantragt. Dieses solle umfassen:

 

-          Erhalt und Pflege der vorhandenen Naturdenkmale und des Gesamtparks,

-          Nachpflanzungen durch heimische Gewächse,

-          Unterlassung von Baumkappungen (Marone im inneren Schlosspark als Negativbeispiel)

 

sowie

-          eine neue Baumschutzordnung.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages wird nachfolgend Stellung genommen.

 

1. Erhalt und Pflege der vorhandenen Naturdenkmale und des Gesamtparks

 

Mit dem am 28., 29.06. und 01.07.2010 von den Bezirksvertretungen I, II und III beschlossenen Sanierungsprogramm für Grün- und Parkanlagen (Vorlage Nr. 0492/2010) hat die Verwaltung ein langfristiges Programm mit dem Ziel einer schrittweisen Sanierung der erneuerungsbedürftigsten Grün- und Parkanlagen vorgelegt.

 

Gemäß dem Beschluss sollen die mit der Vorlage für die einzelnen Grün- und Parkanlagen vorgeschlagenen Maßnahmen, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Budgetmittel, Zug um Zug durchgeführt werden.

 

Der Außenpark des Schlosses Morsbroich ist in diesem Programm unter Punkt 3.4 erfasst und wie folgt beschrieben:

 

·        Historische Parkanlage in landschaftlichem Stil, getrennt in einen intensiv gestalteten Innen- und einen landschaftlich gestalteten Außenbereich im Vermögen der KulturStadt Leverkusen (KSL). Landschaftliche Wiesen, Solitärbäume (Naturdenkmale), werden durch den Fachbereich Stadtgrün gepflegt, in Randbereichen Wald (Untere Forstbehörde).

 

Der Sanierungsbedarf wurde (und wird auch weiterhin) von der Verwaltung als mittel eingeschätzt. Langfristig soll gemäß dem beschlossenen Programm ein Parkpflegekonzept für den Schlosspark unter Berücksichtigung landschaftsökologischer und landschaftsarchitektonischer Gesichtspunkte erarbeitet werden. Ein akuter Handlungsbedarf wird zurzeit nicht gesehen, sodass ein konkreter Zeitpunkt noch nicht geplant ist.

 

Das vom Antragsteller gewünschte langfristige Schlosspark-Erhaltungskonzept würde aus Sicht der Verwaltung dem für die Zukunft beabsichtigten Parkpflegekonzept/-werk entsprechen.

 

Ein solches Parkpflegewerk wäre von einem externen Büro zu erarbeiten, das sich auf den Bereich der Gartendenkmalpflege spezialisiert hat. Es würde nicht nur Angaben zum Erhalt und zur Pflege des Parks oder einzelner Bäume, sondern auch zur Entwicklung und Erhaltung eines unter gartendenkmalpflegerischen Gesichtspunkten als wertvoll erkannten Zustandes enthalten. Dies müsste nicht der heutige Stand der Anlage sein. Parkpflegewerke sehen z. B. die Wiederherstellung von Sichtachsen, Wegesystemen, Blickbeziehungen, Aufenthaltsbereichen etc. vor und versuchen, eine historisch als bedeutsam einzustufende Situation wiederherzustellen.

Dabei werden sowohl Belange des Denkmalschutzes als auch Belange des Natur- und Artenschutzes, der Wirtschaftlichkeit und Benutzungsfreundlichkeit berücksichtigt.

 

2. Nachpflanzungen durch heimische Gewächse

 

Welche und ob überhaupt Gehölze nachgepflanzt werden, würde in dem vorgenannten Parkpflegewerk berücksichtigt werden. Merkmal eines Landschaftsgartens ist grundsätzlich, dass er neben heimischen Gewächsen auch fremdländische Bäume in die Parkgestaltung integriert.

 

3. Unterlassung von Baumkappungen (Marone im inneren Schlosspark als Negativbeispiel)

 

Baumkappungen sind das umstrittene, letzte Mittel der Baumpflege, um einen sehr stark geschädigten Baum nicht fällen zu müssen. Sie werden nur äußerst selten angewandt.

Bei der angeführten Marone (Esskastanie) im inneren Schlosspark handelt es sich um einen Baum, der nach extrem starken Kronenausbrüchen und tiefen Faulstellen so stark geschädigt war, dass dort ein so genannter Kronensicherungsschnitt durchgeführt worden ist. Dieser wurde unter größtmöglicher Erhaltung des arttypischen Habitus durchgeführt und ist unter Berücksichtigung der vorhergehenden extrem starken Schädigung des Baumes als äußerst gelungen zu bezeichnen.

 

4. Neue Baumschutzsatzung

 

Die Baumschutzsatzung der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.06 durch Ratsbeschluss aufgehoben, weil hierdurch der Gegenwert einer Planstelle dauerhaft eingespart werden konnte. Bei der Administration der Baumschutzsatzung handelte es sich um eine freiwillige Leistung der Verwaltung, die als ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung im Zuge der Kienbaum-Sparbeschlüsse aufgegeben wurde.

Die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Leverkusen lässt nach wie vor keine Wiedereinsetzung der Baumschutzsatzung zu.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1044/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)