- Bürgerantrag vom 03.03.11
Beschlussentwurf:
- Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung langfristig gemäß dem beschlossenen Sanierungsprogramm für Grün- und Parkanlagen beabsichtigt, ein Parkpflegekonzept für den Schlosspark zu erarbeiten und der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Aus finanziellen Gründen wird eine Wiedereinführung der Baumschutzsatzung abgelehnt.
gezeichnet: Buchhorn
Begründung:
Mit e-Mail vom 03.03.11 (s. Anlage 1) wird die Erarbeitung eines langfristigen Schlosspark-Erhaltungskonzeptes Morsbroich beantragt. Dieses solle umfassen:
- Erhalt und Pflege der vorhandenen Naturdenkmale und des Gesamtparks,
-
Nachpflanzungen
durch heimische Gewächse,
-
Unterlassung
von Baumkappungen (Marone im inneren Schlosspark als Negativbeispiel)
sowie
-
eine
neue Baumschutzordnung.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.
Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrages wird nachfolgend Stellung genommen.
1. Erhalt und Pflege der vorhandenen
Naturdenkmale und des Gesamtparks
Mit dem am 28.,
29.06. und 01.07.2010 von den Bezirksvertretungen I, II und III beschlossenen
Sanierungsprogramm für Grün- und Parkanlagen (Vorlage Nr. 0492/2010) hat die
Verwaltung ein langfristiges Programm mit dem Ziel einer schrittweisen
Sanierung der erneuerungsbedürftigsten Grün- und Parkanlagen vorgelegt.
Gemäß dem Beschluss
sollen die mit der Vorlage für die einzelnen Grün- und Parkanlagen
vorgeschlagenen Maßnahmen, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender
Budgetmittel, Zug um Zug durchgeführt werden.
Der Außenpark des
Schlosses Morsbroich ist in diesem Programm unter Punkt 3.4 erfasst und wie
folgt beschrieben:
·
Historische
Parkanlage in landschaftlichem Stil, getrennt in einen intensiv gestalteten
Innen- und einen landschaftlich gestalteten Außenbereich im Vermögen der KulturStadt
Leverkusen (KSL). Landschaftliche Wiesen, Solitärbäume (Naturdenkmale), werden
durch den Fachbereich Stadtgrün gepflegt, in Randbereichen Wald (Untere Forstbehörde).
Der
Sanierungsbedarf wurde (und wird auch weiterhin) von der Verwaltung als mittel
eingeschätzt. Langfristig soll gemäß dem beschlossenen Programm ein
Parkpflegekonzept für den Schlosspark unter Berücksichtigung
landschaftsökologischer und landschaftsarchitektonischer Gesichtspunkte
erarbeitet werden. Ein akuter Handlungsbedarf wird zurzeit nicht gesehen,
sodass ein konkreter Zeitpunkt noch nicht geplant ist.
Das vom
Antragsteller gewünschte langfristige Schlosspark-Erhaltungskonzept würde aus
Sicht der Verwaltung dem für die Zukunft beabsichtigten Parkpflegekonzept/-werk
entsprechen.
Ein solches Parkpflegewerk
wäre von einem externen Büro zu erarbeiten, das sich auf den Bereich der
Gartendenkmalpflege spezialisiert hat. Es würde nicht nur Angaben zum Erhalt
und zur Pflege des Parks oder einzelner Bäume, sondern auch zur Entwicklung und
Erhaltung eines unter gartendenkmalpflegerischen Gesichtspunkten als wertvoll
erkannten Zustandes enthalten. Dies müsste nicht der heutige Stand der Anlage
sein. Parkpflegewerke sehen z. B. die Wiederherstellung von Sichtachsen,
Wegesystemen, Blickbeziehungen, Aufenthaltsbereichen etc. vor und versuchen,
eine historisch als bedeutsam einzustufende Situation wiederherzustellen.
Dabei werden sowohl
Belange des Denkmalschutzes als auch Belange des Natur- und Artenschutzes, der
Wirtschaftlichkeit und Benutzungsfreundlichkeit berücksichtigt.
2. Nachpflanzungen durch heimische Gewächse
Welche und ob
überhaupt Gehölze nachgepflanzt werden, würde in dem vorgenannten
Parkpflegewerk berücksichtigt werden. Merkmal eines Landschaftsgartens ist
grundsätzlich, dass er neben heimischen Gewächsen auch fremdländische Bäume in
die Parkgestaltung integriert.
3. Unterlassung von Baumkappungen (Marone im
inneren Schlosspark als Negativbeispiel)
Baumkappungen sind
das umstrittene, letzte Mittel der Baumpflege, um einen sehr stark geschädigten
Baum nicht fällen zu müssen. Sie werden nur äußerst selten angewandt.
Bei der angeführten
Marone (Esskastanie) im inneren Schlosspark handelt es sich um einen Baum, der
nach extrem starken Kronenausbrüchen und tiefen Faulstellen so stark geschädigt
war, dass dort ein so genannter Kronensicherungsschnitt durchgeführt worden
ist. Dieser wurde unter größtmöglicher Erhaltung des arttypischen Habitus
durchgeführt und ist unter Berücksichtigung der vorhergehenden extrem starken
Schädigung des Baumes als äußerst gelungen zu bezeichnen.
4. Neue Baumschutzsatzung
Die
Baumschutzsatzung der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.06 durch Ratsbeschluss
aufgehoben, weil hierdurch der Gegenwert einer Planstelle dauerhaft eingespart
werden konnte. Bei der Administration der Baumschutzsatzung handelte es sich um
eine freiwillige Leistung der Verwaltung, die als ein Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung im Zuge der Kienbaum-Sparbeschlüsse aufgegeben wurde.
Die aktuelle
Haushaltssituation der Stadt Leverkusen lässt nach wie vor keine
Wiedereinsetzung der Baumschutzsatzung zu.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1044/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)