Betreff
Bezirksbezogene Baumaßnahmen im Stadtgebiet II in 2011
- Sanierung der Mauer am Friedhof Birkenberg, Friesenweg
Vorlage
1045/2011
Aktenzeichen
652.1-spl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt (Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107) – der geänderten Ausführung folgender Baumaßnahme über 30.000,- € in 2011 zu:

 

Friedhof Birkenberg, Friesenweg 11: Sanierung der Friedhofsmauer

 

1.      Es entstehen gegenüber dem ursprünglichen Kostenüberschlag Mehrkosten von 32.000,- €. Die Gesamtkosten betragen entsprechend der Kostenberechnung auf Grundlage der Ausführungsplanung 72.000,- €

 

2.      Es wird nur der Mauersockel saniert. Die Pfeiler und die Gitterelemente werden durch einen Stabgitterzaun ersetzt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 16.11.2010 wurde dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Friedhofsmauer des Friedhofs Birkenberg am Friesenweg für 40.000,- € zu sanieren.

 

Die Kosten waren zunächst nur grob geschätzt.

 

Im Zuge der Ausführungsplanung zeigte sich, dass die Mauer weit stärker beschädigt ist, als es oberflächlich zu erkennen war. Die Sanierungskosten setzen sich wie folgt zusammen.

 

Kostenberechnung (Alternative 1: Erhalt der Mauer)

 

Mauersanierung

 

Baustelleneinrichtung

3.200 €

Mauer mit Hochdruck reinigen

2.500 €

Gitter, lose Putz- und Mauerteile entfernen

9.600 €

defekte Pfeiler abbrechen (ca. 9)

1.000 €

Risse sanieren

4.900 €

Mauer ausbessern

9.400 €

Mauerwerksabdeckungen (Witterungsschutz)

8.800 €

Putz (Trass-Kalk-Putz)

15.400 €

Bauschutt entsorgen, Reinigungsarbeiten

2.000 €

Summe netto

56.800 €

Mehrwertsteuer

10.792 €

Summe brutto

67.592 €

Aufrundung

408 €

 

68.000 €

 

 

Gittersanierung

14.000 €

 

 

Erdarbeiten (Entfernen von Baumstümpfen)

5.000 €

 

 

Gesamtkosten

87.000 €

 

Somit ergeben sich Mehrkosten gegenüber dem Kostenüberschlag von 47.000,- €.

 

Wegen der hohen Kosten wurde als 2. Alternative der (Teil-)Abbruch der Mauer und das Errichten eines Stabgitterzaunes untersucht.

 

Die Friedhofsmauer dient ca. zur Hälfte als Stützmauer: Der Friedhof liegt im Durchschnitt 75 cm über dem Straßenniveau. Dieser Teil der Mauer muss in jedem Fall erhalten und saniert werden. Die Pfeiler werden entfernt, auf der Mauerkrone wird ein Stahlbetonbalken zur Stabilisierung und als Fundament für den Stabgitterzaun gegossen. Damit können 15.000,- € gegenüber der Alternative 1 eingespart werden, weil die Pfeiler und das Gitter nicht saniert werden müssen.

 

Diese Alternative ergibt Kosten von 72.000,- €, demnach Mehrkosten von 32.000,- €.

 

Es wurde auch geprüft, ob sich die Kosten weiter reduzieren lassen, wenn die Mauer komplett abgebrochen und durch eine neue Stützmauer mit einem Stabgitterzaun ersetzt wird (Alternative 3). Hier ergeben sich keine Einsparungen, wegen der umfangreichen Erdarbeiten, die sich aus dem Niveauunterschied zwischen Straße und Friedhof ergeben.

 

Wegen der finanziellen Lage der Stadt schlägt die Verwaltung vor, die Alternative 2 umzusetzen: nur den unteren Teil der Mauer zu erhalten und darauf einen Stabgitterzaun zu errichten.

 

Bei Ausführung dieser Alternative muss in Kauf genommen werden, dass das Erscheinungsbild der alten, den Charakter des Friedhofs prägenden Mauer nicht erhalten werden kann.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1045/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Petra Springer-Liedtke / 65 / 6536

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Friedhofsmauer verfällt zunehmend. Um die Bausubstanz zu erhalten und Unfällen durch herabfallende lose Ziegel vorzubeugen, ist eine grundlegende Sanierung erforderlich.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

72.000,- €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Baumaßnahme muss bei guter Witterung im Laufe des Sommers ausgeführt werden. Wegen der aufwändigen Grundlagenermittlung konnte die Vorlage nicht eher erstellt werden.