Betreff
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
- Kommunale Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V.
Vorlage
0009/2009
Aktenzeichen
012-08-02-kr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat bestellt gemäß § 63 Abs. 2 und § 113 Abs. 1 und 2 GO NRW i. V. m. § 11 der Satzung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V. in der Mitgliederversammlung:

 

Vertreter:

Herr Markus Märtens

Leiter des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke

 

Stellvertreter:

Herr Michael Molitor

Stellv. Leiter des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke

 

 

gezeichnet:

 

Häusler

in Vertretung des Oberbürgermeisters

Begründung

 

Nach § 7 der Satzung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V. gehört der Oberbürgermeister als Mitglied dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft an.

 

In die Mitgliederversammlung kann nach Maßgabe der Bevölkerungszahl je angefangene 50.000 Einwohner ein Vertreter der Mitgliedskommune entsandt werden (§ 11 der Satzung). Für Leverkusen bedeutet dies insgesamt 3 Mitglieder, wobei die Stimmberechtigung auch durch einen Vertreter gebündelt wahrgenommen werden kann.

 

Aus rationellen Gründen wurde in der Vergangenheit nur ein Vertreter, und zwar der Leiter des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke in die Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V. berufen. Ein Wechsel in der Fachbereichsleitung zum 21.10.09 macht die vorgeschlagene personelle Änderung erforderlich.

Die Stellvertretung soll -wie bisher auch- der stellvertretende Leiter des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Herr Michael Molitor, übernehmen.