Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH die Weisung,
1. Herrn Wolfgang Sobich als Geschäftsführer der EVL mit Ablauf des 31.12.2011 abzuberufen und
2. Herrn Rolf Menzel mit Wirkung vom 01.01.2012 zum Geschäftsführer der EVL zu bestellen und mit ihm einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Herr Wolfgang Sobich scheidet zum 31.12.2011 aus dem Unternehmen aus. Daher ist der Wechsel in der Geschäftsführung der EVL vorzunehmen.
Das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Nachfolge von Herrn Sobich liegt auf Seiten der Stadt Leverkusen. Dieses Recht basiert auf einer Konsortialvereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und RWE vom 25.10.1976, deren Wirkung im Rahmen der Anteilsübertragung auf die damalige GEW RheinEnergie AG (jetzt RheinEnergie AG) fortgeschrieben wurde. Die Vereinbarung eines Vorschlagsrechtes findet sich auch in § 10 des Gesellschaftsvertrages.
Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer sowie die Festsetzung deren Anstellungsbedingungen obliegt gem. § 8 Buchstabe n) des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung.
Die Stadt Leverkusen schlägt Herrn Rolf Menzel zur Nachfolge von Herrn Sobich vor.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1066/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Vaßen, Fachbereich
Finanzen, 406-2040.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Siehe Vorlage
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit