- Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder Maximilian-Kolbe, Pommernstraße 125
Beschlussentwurf:
1. Der
vom Caritasverband Leverkusen e. V. geplante Ausbau der Tageseinrichtung für
Kinder Maximilian-Kolbe, Pommernstraße 125, wird im Hinblick auf die Schaffung
von 34 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der
Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme
des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 34 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 68.000
€.
b) Übernahme von vom Land NRW nicht
geförderten Ausbaukosten in Höhe von 64.400 €.
2. Die Etatisierung der Maßnahme erfolgt mit der
Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 wie folgt:
Einzahlung
(Finanzposition 681100): 612.000 €
Auszahlung
(Finanzposition 781800): 744.400 €
Die
Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.
gezeichnet:
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Begründung:
Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der
Vorlage Nr. 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag Nr. 0337/2010 am
22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die
U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in
Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote
von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tagespflege
abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen
bzw. den Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der
Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret
festgeschrieben worden:
„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende
2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst
hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können.
Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben,
sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein
konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige
Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“
Weiterhin ist ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung aufgezeigt
worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000
€ pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne
und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern
entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei
mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.
Mit Schreiben vom 09.05.11 hat der Caritasverband Leverkusen e. V., der
Träger der Tageseinrichtung für Kinder Maximilian-Kolbe, Pommernstr. 125 ist,
den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Kalenderjahr 2011 nach den
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom
09.05.08 übersandt, mit dem der Ausbau der Tageseinrichtung auf zukünftig 4
Betreuungsgruppen in der Gruppenform I und 1 Betreuungsgruppe in der Gruppenform
II nach KiBiz aufgezeigt wird, mit vorgesehenen Gesamtkosten in Höhe von
744.388,16 € und Schaffung von 34 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter
von unter 3 Jahren, von denen bei einer Landesförderung in Höhe von 90 % des
nach den Investitionsförderungsrichtlinien festgeschriebenen Höchstbetrages von
20.000 € je neu geschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren insgesamt
612.000 € als Zuwendung vom Land NRW gewährt werden (Anlagen 1-3). Aktuell gibt
es in der Tageseinrichtung für Kinder bereits 5 Betreuungsplätze für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren, die allerdings noch keine investive Förderung
erfahren haben, aber nach dem 18.10.2007 geschaffen wurden, von daher in den
generellen Förderungszeitraum fallen und damit förderungsfähig sind.
Mit Schreiben vom 09.05.11 beantragt der Caritasverband Leverkusen e. V.
weiterhin die Übernahme der über die Förderung durch das Land NRW
hinausgehenden Kosten, da für die Qualifizierung der Einrichtung keine
Eigenmittel zur Verfügung stehen.
Erläuternd ist dabei darauf hinzuweisen, dass die Tageseinrichtung für
Kinder Maximilian-Kolbe, Pommernstr. 125 eine der seinerzeit von der Kath.
Kirche zur Schließung vorgesehenen Tageseinrichtungen für Kinder ist, für die
die Stadt Leverkusen seit dem 01.08.08 im Hinblick auf die Gewährleistung des
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von über 3 Jahren
die 100%ige Finanzierung sicherstellt. Die Tageseinrichtung ist in 2008 von der
Kath. Kirche in die Trägerschaft des Caritasverbandes Leverkusen e. V.
übergeleitet worden.
Angesichts der weit fortgeschrittenen Zeit sowie der bereits
vorliegenden anderweitigen Anträge auf Landesförderung für 2011 sieht die
Verwaltung die trägerseitig für 2011 beantragte Landesförderung als wenig
wahrscheinlich an und empfiehlt von daher die im Beschlussentwurf aufgezeigte
Finanzierung im Rahmen der Etataufstellung 2012 im investiven Haushalt 2012.
Als Einzahlung 2012 fließt dabei die höchstmögliche Landesförderung von 90 %
der geförderten Plätze im Rahmen von Neubaumaßnahmen von 20.000 €/Platz, damit
bei 34 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren 612.000 €,
und als Auszahlung 2012 die Gesamtkosten in Höhe von rd. 744.400 € ein.
Eine detaillierte Prüfung des vorliegenden Investitionsförderungsantrages,
einschließlich der baufachlichen Prüfung durch den Fachbereich
Gebäudewirtschaft, die einer entsprechenden Antragsstellung durch die Stadt
Leverkusen beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) vorausgehen
muss, erfolgt parallel zur Beratung der Beschlussvorlage.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1069/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch Freie Träger. Investition im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.