Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2010 der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH und Entlastung
Vorlage
1076/2011
Aktenzeichen
201-01-05-14-ho
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, nachfolgenden Punkten zuzustimmen:

 

a) der Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gemäß der beigefügten Bilanz

    (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2)

 

b) der Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3)

 

c) der Entlastung des Geschäftsführers für das abgelaufene Wirtschaftsjahr

 

d) den Jahresüberschuss 2010 i. H. v. 110.252,53 € festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.

           

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers unterliegen gem. § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handeln gem. § 8 Gesellschaftsvertrag einheitlich nach Weisung des Rates.

 

Der Jahresabschluss 2010 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH geprüft und hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Das ausgewiesene Zuschussvolumen von Dritten (EU, Land NRW und Stadt Leverkusen) sank im Geschäftsjahr 2010 von 937 T€ auf 779 T€, bei gleichzeitigem Anstieg der Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich von 6.745 T€ um 464 T€ auf 7.209 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 86,9% gegenüber 84,2 % im Jahr 2009 und 89,5% im Jahr 2008. Der städtische Zuschussanteil sank gegenüber 1,9% in 2009 auf 1,8% in 2010.

 

Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:

 

 

Jahr 2008

Jahr 2009

Jahr 2010

Veränderung Vj.

JOB Service Team

(inkl. Übergangsheime)

1.473 T€

1.312 T€

1.210 T€

-102 T€

OSC

1.031 T€

1.020 T€

1.053 T€

+33 T€

Job Service Agentur

0

2 T€

6 T€

+4 T€

Offene Ganztagsschule

0

50 T€

119 T€

+69 T€

Mobile Hausmeisterdienste

0

0

100 T€

+100 T€

Personalgestellung AGL

2.077 T€

2.247 T€

2.165 T€

-82 T€

Eingliederungshilfe SGB II

1.744 T€

1.489 T€

1.958 T€

+469 T€

Eingliederungshilfe SGB XII

173 T€

173 T€

174 T€

+1 T€

Minigolfanlage

96 T€

100 T€

85 T€

-15 T€

Lohnkostenzuschüsse

138 T€

39 T€

6 T€

-33 T€

Sprachkurse

163 T€

236 T€

151 T€

-85 T€

Betriebsführung Villa Wuppermann

32 T€

66 T€

63 T€

-3 T€

Hochseilgarten/Bistro

0

0

50 T€

+50 T€

Soziale Stadt Rheindorf

54 T€

0

0

0

Übrige

12 T€

11 T€

69 T€

+58 T€

SUMME:

6.993 T€

6.745 T€

7.209

+464 T€

 

Bei Aufwendungen i. H. v. 8.182 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 8.292 T€ konnte ein Jahresüberschuss i. H. v. rd. 110 T€ erreicht werden, was insbesondere auf das Restrukturierungsprogramm 2009/2010 zurückzuführen ist. 

 

Die Zuschüsse der Stadt Leverkusen sind in folgender Tabelle aufgeschlüsselt:

 

 

Jahr 2008

Jahr 2009

Jahr 2010

Ausgewiesenes Jahresergebnis

-168 T€

-399 T€

110 T€

Zuschuss

0 T€

0 T€

0 T€

Weiterleitung Mittel für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen

-150 T€

-150 T€

-150 T€

Anteil für Landesprogramm „Hilfe zur Arbeit“

0 T€

0 T€

0 T€

Zuschuss Personal- und Betriebskosten

0 T€

0 T€

0 T€

Bereinigtes Jahresergebnis

-318 T€

-549 T€

-40 T€

 

Zweckgebundener Zuschuss (=Verbindlichkeit)

0 T€

0 T€

0 T€

Inanspruchnahme

0 T€

0 T€

0 T€

Stand 31.12.

711 T€

711 T€

711 T€

 

Die als Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesenen - nicht verbrauchten - städtischen Zuschusszahlungen belaufen sich auf 711 T€.

 

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der sich unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2010 ergebende Jahresüberschuss in Höhe von 110.252,53 € auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Der Prüfungsbericht wird den Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die auch im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen in aktualisierter Form dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1076/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / 20 / 2042…..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

./.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

./.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Vorlagen über die Beschlussfassung zu Jahresabschlüssen können regelmäßig erst nach Beendigung der Abschlussarbeiten durch die zuständige Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft erstellt werden. Die Unterlagen zur Erstellung dieser Vorlage lagen der Verwaltung erst in der 22. KW vor.

 

Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächst möglichen Sitzung des Rates ist notwendig, weil die Beschlussfassung zum Jahresabschluss bereits in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 21.06.2011 erfolgt ist.