Betreff
Neuordnung der Städtepartnerschaftsaktivitäten ab 2012
Vorlage
1270/2011
Aktenzeichen
-011-87-bm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Richtlinien zur Gewährung von städtischen Zuschüssen für Gruppenfahrten in Leverkusens Partnerstädte werden in der als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Fassung ab 01.01.2012 beschlossen.

 

2. Die Stadt Leverkusen wird Mitglied in den Vereinen, die die Pflege der Städtepartnerschaften schwerpunktmäßig zum Ziel haben, sowie der Europa-Union Deutschland, Kreisverband Leverkusen, mit einem jeweiligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 110,- €. Vertreten wird die Stadt hierbei durch die jeweils zuständigen Sachbearbeiter/-innen.

 

3. Der Ansatz für die Pflege der Städtepartnerschaften beträgt ab dem Jahr 2012 jährlich 20.000,- €.

Darüber hinaus gehende Ausgaben im Bereich der Städtepartnerschaften sind möglich, wenn diese auf der Einnahmeseite durch Sponsoring, Spenden oder Zuschüsse gedeckt sind.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                        Häusler

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 23.05.2011 wurde die mit gleichem Betreff eingebrachte Vorlage Nr. 0941/2011 einstimmig vertagt, um sie den zeitgemäßen Erfordernissen bei verringertem Budget anzupassen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass auf die nur noch geringe pauschale Förderung von Bürgerreisen ganz verzichtet wird und stattdessen diese Gelder zusätzlich für die Besuche aus Partnerstädten nach Leverkusen eingesetzt werden. Zusätzlich sollte ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der Jugendbegegnungen gelegt werden.

Im Vorfeld zu den Beratungen der relevanten Gremien wurden Vorstandsmitglieder der örtlichen Partnerstädtevereine zu einem Gespräch mit der Verwaltung eingeladen. Von ihnen wurden die beabsichtigten Änderungen positiv bewertet. Als Ergebnis dieses Informationsgesprächs ist festzuhalten, dass die Änderungen mit dem Wunsch verbunden wurden, verstärkt mögliche Förderungen durch Dritte zu prüfen.

 

 

I. Zu Beschlusspunkt 1:

 

1. Grundlagen städtepartnerschaftlichen Engagements

 

Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit städtepartnerschaftlichen Begegnungen waren die vom Hauptausschuss am 18.06.2007 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von städtischen Zuschüssen für Gruppenfahrten in die Partnerstädte mit Stand 2008 (Vorlage Nr. H 35/16.TA) sowie die Repräsentationsrichtlinien.

 

Gemäß dem Ratsbeschluss vom 06.12.2010 zum Haushaltssicherungskonzept wurden die Mittel im Bereich der Städtepartnerschaften ab 2011 stark reduziert. Unter Berücksichtigung des begrenzten Budgets sollen die verfügbaren Mittel gemäß der folgenden Priorisierung eingesetzt werden:

 

  1. Aktivitäten zu Partnerschaftsjubiläen
  2. Besuche von Gästen aus Partnerstädten
  3. Reisen von Schülern und Jugendlichen zwischen den Partnerstädten
  4. Unterstützung von Austauschbegegnungen auf Initiative der städtischen Einrichtungen mit Bildungsauftrag
  5. Veranstaltungen mit besonderem Öffentlichkeitscharakter
  6. Erstkontakte zur Begründung von Austauschen bürgerschaftlicher Gruppierungen
  7. Austausche mit Förderung durch Dritte, die einen zusätzlichen städtischen Zuschuss zur Bedingung haben
  8. Austausche mit besonderen fachlichen Inhalten
  9. Sonstige Begegnungen mit Partnerstädten

 

Unabhängig von der vorgeschlagenen Priorisierung stehen alle zu gewährenden Zuschüsse und Ausgaben unter dem Vorbehalt der vom Rat hierfür bereitgestellten Mittel. Überschreiten die beantragten Zuschusswünsche die im Haushalt bereitgestellten Mittel, sind abweichend von den Zuschussrichtlinien im Einzelfall Kürzungen vorzunehmen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

 

 

2. Einsparungen durch veränderte Zuschussgewährungen

 

Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel sollen Bürgerreisen im traditionellen Sinn nicht mehr gefördert werden. Stattdessen können die Sätze für Schüler- und Jugendgruppen sowie für Kultur- und Sportvereine in der bisher geltenden Höhe beibehalten werden.

 

Nähere Ausführungen zur Priorisierung der Mittelverwendung sind der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

 

 

II. Zu Beschlusspunkt 2:

 

Mitgliedschaft in den Vereinen zur Pflege der Städtepartnerschaften

 

Aufgrund der strategischen Zielplanung 2010 - 2015 mit dem Stadtziel „Zukunfts­gestaltung Bürgergesellschaft“ hat und wird das bürgerschaftliche Engagement als wichtige Ressource unserer Stadt auch bei der Pflege der Städtepartnerschaften eine verstärkte Unterstützung durch die Verwaltung erfahren. Zur vertieften Förderung der ehrenamtlichen Arbeit der Städtepartnerschaftsvereine soll die bisherige Praxis auf eine institutionelle Basis gestellt werden.

Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements wird die Stadt offiziell Mitglied der entsprechenden Vereine und der Europa-Union Deutschland - Kreisverband Leverkusen e.V.. Die Mitgliedschaft der Stadt in den Vereinen wird von dort begrüßt.

Die für die Partnerschaften zuständigen Sachbearbeiter /-innen vertreten die Stadt in den jeweiligen Vereinen und der Europa-Union.

 

Bis auf die Partnerstadt Ljubljana, für die es keinen eigenen Partnerschaftsverein gibt, engagieren sich je Partnerstadt die folgenden bürgerschaftlichen Vereine für den Austausch:

 

Bracknell:

Freundeskreis Bracknell - Leverkusen e.V.

 

Chinandega:

Nicaragua-Arbeitsgruppe Leverkusen e.V.

 

Nazareth-Illit:

Freundeskreis Nazareth-Illit / Leverkusen e.V.

 

Oulu:

Deutsch-Finnische Gesellschaft e.V.

 

Ratibor:

Partnerschaftsinitiative Leverkusen-Ratibor e.V.

 

Schwedt:

Freundeskreis Leverkusen-Schwedt e.V.

 

Villeneuve d'Ascq:

Deutsch-Französische Gesellschaft Leverkusen e.V.

 

Europa-Union Deutschland:

Kreisverband Leverkusen e.V.

 

Den v. g. Vereinen tritt die Stadt Leverkusen - sofern dies noch nicht der Fall ist - ab 2012 bei und unterstützt diese mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 110,- €.

 

 

 

III. Zu Beschlusspunkt 3:

 

Haushaltsmittel für Städtepartnerschaftsaktivitäten ab 2012

 

Nach der Kürzung des Haushaltsansatzes für Städtepartnerschaften (lfd. Nr. 7 „Leistungsreduzierung Städtepartnerschaften, Reduzierung der Zuschüsse für Reisegruppen aus und zu Partnerstädten“) im Rahmen des HSK durch Ratsbeschluss vom 06.12.10 von bisher 42.200,- € um jährlich 27.200,- € auf nunmehr 15.000,- € stehen in 2011 zusammen mit Mitteln für Repräsentationsveranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaften i.H.v. ca. 6.000,- € in diesem Jahr ca. 21.000,- € zur Verfügung. Diese Mittel sollen ab dem Jahr 2012 zusammengefasst und auf 20.000,- € verstetigt werden, um für diesen Bereich eine gewisse Planungs- und Kalkulationssicherheit für die nächsten Jahre zu erhalten.

 

Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Leverkusen kann mit diesem Betrag noch ein Minimum an Standards für die Pflege internationaler Kontakte im Rahmen der Städtepartnerschaften gewährleistet werden.

 

Sollten durch Einwerbung von Drittmitteln (Spenden, Sponsoring, Zuschüsse) zusätzlich Gelder für Städtepartnerschaftsaktivitäten zur Verfügung stehen, können haushaltsneutral entsprechend mehr Zuschüsse gewährt oder Ausgaben getätigt werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1270/2011

 

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bräutigam, FB 01, 406-8870.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Neuordnung der Städtepartnerschaftsaktivitäten der Stadt Leverkusen unter Berücksichtigung verringerter Haushaltsmittel und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Städtepartnerschaften:

Innenauftrag: 810001100203

Sachkonten: 531800, 544300, 523600 und 549900

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Die Mittel für Städtepartnerschaften (Zuschüsse) wurden gemäß dem Ratsbeschluss vom 06.12.2010 zum Haushaltssicherungskonzept von bisher 42.200,- € auf 15.000,-€ für 2011 gekürzt. Zusammen mit Mitteln für Repräsentationsveranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaften in Höhe von ca. 6.000,- € stehen für 2011 ca. 21.000,- € zur Verfügung.

Aufgrund der vorgesehenen Mitgliedschaften in den Städtepartnerschaftsvereinen werden Beiträge in Höhe von insgesamt 880,- € anfallen, die aus dem vorhandenen Budget übernommen werden können.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Ab 2012 sollen 20.000,- € jährlich für Städtepartnerschaften bereitgestellt werden, hierin eingeschlossen sind die jährlichen Mitgliedsbeiträge in den Städtepartnerschaftsvereinen.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)