Betreff
Jahresabschluss 2010
- Festsetzung der Ermächtigungsübertragungen
Vorlage
1091/2011
Aktenzeichen
200-05-01-ed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die in den der Vorlage beigefügten Anlagen (Anlage 1: Konsumtiver Haushalt, Anlage 2: Investiver Haushalt) dargestellten Übertragungen von Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                       Häusler

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit, nicht verausgabte Haushaltsmittel (Ermächtigungen) in das neue Jahr zu übertragen, um z. B. Baumaßnahmen fortzusetzen oder noch im alten Jahr erteilte Aufträge abzuwickeln.

 

Da sich die Stadt auch im Jahr 2010 mangels eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes im Nothaushaltsrecht befand, ist bei den Ermächtigungsübertragungen ein restriktiver Maßstab anzulegen, um große „Schattenhaushalte“ neben dem laufenden Haushaltsplan zu vermeiden.

Grundsätzlich müssen von den Fachbereichen/Büros Anträge auf

Übertragung der Ermächtigungen gestellt werden. Ob und in welcher Höhe eine Übertragung erfolgt, richtet sich u. a. nach folgenden Kriterien:

 

-  Verwendung zweckgebundener Erträge/Einzahlungen

-  Kein Ansatz im Folgejahr

-  Auftrag/beantragter Betrag als geringfügig einzustufen im

   Vergleich zum Ansatz im Folgejahr

-  Gesetzliche oder vertragliche Zahlungsverpflichtung.

 

Des Weiteren kommt es im Jahreswechsel zu Überschneidungen, d. h., dass z. B. im konsumtiven Bereich Aufwandsbuchungen noch im alten Jahr erfolgen, die dazu gehörenden Auszahlungen  aber erst im neuen Jahr,  so dass eine Übertragung des Auszahlungsbudgets notwendig ist.

 

Auch für das Jahr 2010 galt, dass die der Stadt bewilligten Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II als Besonderheit zu betrachten sind. Die damit durchzuführenden Einzelmaßnahmen werden im Wege außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen finanziert. Die in 2010 nicht verausgabten Mittel müssen zur zweckgerechten Verwendung der Zuschüsse in das Jahr 2011 übertragen werden. Es handelt sich hierbei um eine Gesamtsumme (investiv und konsumtiv) von 8,284 Mio. €.

 

Ohne die Maßnahmen des Konjunkturpaketes ergibt sich im Vergleich

zu den Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2009 folgendes Bild:

 

Konsumtiver Haushalt:

 

2009

Übertragung von Aufwendungs- und Auszahlungs-

ermächtigungen                                                                       5,2 Mio €

 

2010

Übertragung von Aufwendungs- und Auszahlungs-

ermächtigungen                                                                        4,6 Mio €

 

Für die übertragenen Aufwendungsermächtigungen wird in der Schlussbilanz des Jahres 2010 im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage angesetzt, die entsprechend der Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen aufgelöst wird (§ 43 Abs. 3 GemHVO).

                                                              

Investiver Haushalt:

 

2009                                                  

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen                     11,4 Mio. €               

 

2010

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen                     13,7 Mio. €

 

Für das Jahr 2011 bedeuten die Ermächtigungsübertragungen eine Erhöhung der mit der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan beschlossenen Ansätze im Ergebnis- und Finanzplan sowie in den Teilplänen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1091/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Edelmann / FB 20 / 2030

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich hier um einen Beschluss im Vorfeld der endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und der Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Es entstehen keine finanziellen Folgeauswirkungen.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Entfällt