Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2010 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
Vorlage
1098/2011
Aktenzeichen
201-01-16-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Punkten zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3)

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 310.102,26 € durch Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 6.804.894,69 €. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 6.494.792,43 € wird auf das Geschäftsjahr 2011 vorgetragen.

 

c)      Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2010

 

2. Den vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 zuzustimmen.

 

gezeichnet:   

Buchhorn                                            Häusler

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung in den Organen des Klinikums über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 15.06.2011 – und damit vor der Sitzung des Rates – vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen erfolgt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2010 (Werte in T€)

 

 

 


 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2010 (Werte in T€)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von rd. 310 T€ verzeichnen.

 

Das Erlösbudget mit den Krankenkassen wurde von 96,9 Mio. € in 2009 um 1,8 Mio. € (ca. 1,9 %) auf 98,7 Mio. € in 2010 weiter entwickelt. Hierfür waren insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 98,7 Mio. € (2009) um 3,6 Mio. € auf 102,3 Mio. € in 2010 gesteigert.

 

Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf stieg auch im Jahr 2010 weiter um 1,8 Mio. € auf 28,1 Mio. €. Diese Steigerung ist insbesondere auf das Outsourcing von Leistungen zurückzuführen. Die Zielsetzung der Reduzierung der Aufwendungen für den medizinischen Bedarf wird jedoch weiterhin verfolgt.


 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2010, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der Klinikum Leverkusen gGmbH beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) werden allen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Leverkusen Exemplare des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt. Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter des Klinikums in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.07.2011 zur Verfügung.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Raimund Gietzen

Rh. Paul Hebbel

Rh. Ernst Küchler

BM Josefa Lux

Rh. Gerhard Masurowski

Rf. Barbara Trampenau

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1098/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / Finanzen / 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

./.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

./.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächst möglichen Sitzung des Rates ist notwendig, da die städtischen Vertreter in den Gremien der Gesellschaft am 15.06.2011 unter Vorbehalt zugestimmt haben und die Gesellschafter laut § 42a GmbH-Gesetz verpflichtet sind, spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.