Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2010 der AVEA GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften und Entlastung
- Jahresabschluss 2010 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
Vorlage
1102/2011
Aktenzeichen
201-01-01-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.      Der Jahresabschluss 2010 wird mit einer Bilanzsumme von 119.183.916,22 € und einem Jahresüberschuss von 4.390.428,19 € (inklusive 1.479.527,83 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).

 

b.      Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.390.428,19 € wird in Höhe von 1.673.943,84 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.673.943,84 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 1.042.540,51 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

c.      Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d.      Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e.      Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3).

 

2.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.       Der Jahresabschluss 2010 wird mit einer Bilanzsumme von 45.730,68 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.

 

b.       Der Jahresüberschuss 2010 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c.       Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2010 Entlastung erteilt.

 

4.    Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Bonn zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2011 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                   

(gleichzeitig i. V. des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

AVEA GmbH & Co. KG

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2010 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Zusätzlich zeigt Anlage 1a eine Übersicht - aus Sicht der Verwaltung - wesentlicher Finanzkennzahlen der AVEA GmbH & Co. KG.

 

Die Verwaltung schlägt in Punkt 1 b. des Beschlussentwurfes vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 4.390.428,19 € jeweils in Höhe von 1.673.943,84 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftverbandes gutgeschrieben wird. Der restliche Betrag in Höhe von 1.042.540,51 € soll auf die neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Tochtergesellschaften

 

Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen werden. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.

 

Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilen. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.

 

Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung der Geschäftsführer in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 21.07.2011 gemäß dieser Vorlage beschließen werden.

 

Konzernabschluss

 

Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt.

 


AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2010 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.

 

Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

 

Die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer ergeben sich aus den von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH erstellten Vorlagen GV KG 06/2011 (Anlage 5.1) und GV GmbH 04/2011 (Anlage 5.2).

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Ratsfrau Ingrid Geisel

Ratsherr Frank Hasivar

Ratsherr Stefan Hebbel

Ratsherr Peter Ippolito

Ratsherr Stefan Manglitz

Ratsherr Albrecht Omankowsky

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1102/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn, 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausschüttung AVEA

 

Ertragsteuern

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausschüttung: Finanzstelle 9700111001

Produkt 111001

Produktgruppe 1110

Betrag: 1.417.200 €

 

Ertragsteuern: Finanzstelle PN 1110

Produkt 111001

Produktgruppe 1110

Betrag: 313.650 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Ausschüttung: Verbesserung rd. 256 T€

 

Ertragsteuern: Erhöhung bedingt durch Gewinnverbesserung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

./.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Vorlagen über die Beschlussfassung zu Jahresabschlüssen können regelmäßig erst nach Beendigung der Abschlussarbeiten durch die zuständige Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft erstellt werden. Die letzten zur Erstellung dieser Vorlage erforderlichen Unterlagen lagen der Verwaltung erst in der 26. KW vor.

 

Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächst möglichen Sitzung des Rates ist notwendig, weil die Beschlussfassungen zu den Jahresabschlüssen bereits in den Sitzungen der Gesellschafterversammlungen am 21.07.2011 erfolgen soll.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Auf den Druck der umfangreichen Anlagen wurde verzichtet. Diese sind über das Ratsinformationssystem in Session einsehbar.