Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz
2 GO NRW:
Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung, zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs liquide Mittel i. H. v. 2.745.798,16 € vor der eigentlichen Feststellung der im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 zu übertragenden Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen zu übertragen.
Leverkusen,
31.01.2023
gezeichnet:
Richrath Rf.
Milanie Kreutz Rh. Stefan
Hebbel
II.
Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Nach der Umweltkatastrophe vom 14./15.07.2021 hat die Verwaltung mit der Erstellung des geforderten Wiederaufbauplans (WAP) die formelle Grundlage geschaffen, um das Verfahren über die Erstattung der finanziellen Belastungen der Stadt Leverkusen gegenüber dem Land NRW einleiten zu können.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 den WAP mit der Vorlage Nr. 2022/1319 beschlossen. Daraufhin hat die Bezirksregierung Köln mit Bescheid vom 12.08.2022 Billigkeitsleistungen i. H. v. über 62 Mio. € gewährt.
Bis Anfang Januar 2023 hat die Stadt Leverkusen Bestellungen und Aufträge für die Beseitigung der Flutschäden in Höhe von über 20,8 Mio. € vergeben. Davon wurden auch bisher über 12,6 Mio. € bereits ausgezahlt. Dem steht eine pauschale Einmalzahlung durch das Land i. H. v. 1 Mio. € im Jahr 2021 gegenüber. Sowie eine konkrete Erstattung i. H. v. 946.250,80 € aus dem o. g. Bewilligungsbescheid für das Projekt Nr. 123, Teilmaßnahme Ausweichcontainer für die Theodor-Heuss-Realschule am Standort Montanus-Realschule, Aufstellung und Herrichtung gemäß FRL 2.1 c) (siehe Vorlage Nr. 2022/1319, Anlage Wiederaufbauplan, Seite 6, lfd. Nr. 123, zweite Zeile), die an die Stadt Ende 2022 überwiesen wurde. Somit finanziert die Stadt Leverkusen die Flutbeseitigung weiterhin mit originären Haushaltsmitteln.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2022 erfolgte am 06.01.2023 die Übertragung der zum 31.12.2022 noch offenen Bestellungen (Obligovortrag) aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 i. H. v. über 21 Mio. €. Zu dem grundsätzlichen Verfahren siehe z. B. Vorlage Nr. 2022/1496 Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 IV Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO) im Rahmen des Jahresabschlusses 2021. Beziehungsweise auch die Vorlage Nr. 2020/3803 für den Jahresabschluss 2020.
Bei dem Obligovortrag am 06.01.2023 wurden auch Bestellungen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) mit Bezug auf die Beseitigung der Flutschäden in Höhe von 2.745.798,16 € aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 übernommen. Diese, in das Jahr 2023 übernommenen Bestellungen, binden so lange das originäre Budget des Haushaltsjahres 2023, bis der Rat der Stadt Leverkusen über die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 IV KomHVO im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 entscheidet. Diese Entscheidung kann erst gegen Ende der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten erfolgen, also vermutlich im Sommer 2023. Daher ist es zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zur Fortführung der Arbeiten zwingend notwendig, bereit jetzt diese Finanzmittel i. H. v. 2.745.798,16 € im Vorgriff auf die eigentliche Vorlage zur Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 IV KomHVO im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 zu übertragen und dem FB 65 bereitzustellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der FB 65 sowohl die weitere Abarbeitung der Flutvorgänge als auch die originäre Arbeitsplanung 2023 umsetzen kann.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die Ermächtigungsübertragungen sind
Bestandteil des Jahresabschlusses 2022 und bedeuten eine Erhöhung der mit der
Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan (Vorlage Nrn. 2022/1974 bzw. 2022/1976)
zu beschließenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzplan 2023 sowie in den
jeweiligen Teilplänen.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Mit der Übertragung kann nicht bis zum Abschluss der Arbeiten zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 gewartet werden. Um die fiskalische Handlungsfähigkeit der Stadt Leverkusen gerade im Bereich der Hochbaumaßnahmen sicherstellen zu können, bedarf es der kurzfristigen dringlichen Entscheidung zu einer vorzeitigen Übertragung von finanziellen Ermächtigungen aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023. Nähere Ausführungen sind der Begründung zu entnehmen.