Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftsplan 2023 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Vorlage
2023/2011
Aktenzeichen
020-01-06-11-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Leverkusen Weisung, dem Wirtschaftsplan 2023 des Klinikums Leverkusen zuzustimmen.

 

 

gezeichnet:

                                                                                   In Vertretung

Richrath                                                                   Molitor

Begründung:

 

Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums Leverkusen ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 erfolgt in den Gremien des Klinikums am 24.01.2023, vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen am 13.02.2023.

 

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 ist als Anlage beigefügt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Wirtschaftsplan 2023 wurde der Verwaltung erst kurzfristig vorgelegt, sodass eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich war. Um eine Beschlussfassung des Rates zeitnah im Wirtschaftsjahr 2023 einzuholen, ist eine Entscheidung in der Sitzung am 13.02.2023 notwendig.