Betreff
Bestellung von Vertreter*innen der Stadt Leverkusen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln
Vorlage
2023/2016
Aktenzeichen
01-011-ja
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Für die vom 23.05. bis 25.05.2023 in Köln stattfindende 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln werden zwei stimmberechtigte Abgeordnete bestellt.

 

a) Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW

 

Abgeordneter:                                              Vertretung:

Oberbürgermeister                                     Stadtdirektor

Uwe Richrath                                              Marc Adomat

 

b) Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW

 

Abgeordneter:                                              Vertretung:

Rh. Stefan Hebbel (CDU)                         Bürgermeisterin Heike Bunde (SPD)

 

gezeichnet:

 

 

 

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen kann gemäß § 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt mit unter 250.000 Einwohnenden zwei Abgeordnete zur 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln entsenden.

 

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages (§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Deutschen Städtetages). Die Wahl der Abgeordneten erfolgt gem. § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Eine oder einer der zwei Leverkusener Delegierten zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ist gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Beamte oder Angestellte/ ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter. Die oder der zweite Abgeordnete soll eine aus dem Volk gewählte Gemeindevertreterin oder aus dem Volk gewählter Gemeindevertreter sein, also ein Mitglied des Rates der Stadt Leverkusen (§ 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Bei der Besetzung von nur einer Person aus dem politischen Bereich (Buchstabe b) liegt das Vorschlagsrecht bei der größten Fraktion im Rat. Abgeordnete und Vertreterin oder Vertreter müssen nicht derselben Fraktion angehören.

 

Sofern es nur einen Personalvorschlag aus dem politischen Raum gibt, können die Beschlusspunkte von a) und b) gemeinsam abgestimmt werden. Ansonsten ist eine getrennte Abstimmung erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dann jeweils aus.

 

Rh. Stefan Hebbel wurde von der CDU-Fraktion als Abgeordneter und Bürgermeisterin Heike Bunde von der SPD-Fraktion als seine Vertreterin vorgeschlagen.

 

Durch Beschluss des Rates können neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden. Wie in der Vergangenheit erfolgt die Finanzierung und Reiseorganisation der Gastdelegierten durch die jeweilige Fraktion.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 010501 Sachkonto: 541200

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein