Betreff
Widmung Stichstraße Hitdorfer Straße 215a,b (mit Verbindung zur Rheinstraße)
Vorlage
2023/2017
Aktenzeichen
660-1426-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Stichstraße zu den Häusern Hitdorfer Straße 215a und 215b gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz als Gemeinde-/Anliegerweg zu widmen. Der daran anschließende Verbindungsweg zur Rheinstraße wird als sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den Fußgängerverkehr, gewidmet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Bebauungsplan 87b/I „Stromstraße“ ist eine ringförmige Erschließung hinter den Häusern 217 bis 223 geplant. Da die Eigentumsverhältnisse nur eine östliche Bebauung zuließen, wurde zu deren Realisierung eine Stichstraße mit Verbindungsweg zur Rheinstraße per Erschließungsvertrag hergestellt. Ein Weiterbau ist zeitlich nicht absehbar. Die erforderliche Wendemöglichkeit wurde privatrechtlich per Baulast zum Gemeingebrauch gesichert.

 

Die Erschließungsanlage, soweit sie den Festlegungen des Bebauungsplans unterliegt, ist dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Umfang ist im Anlageplan farblich dargestellt. Die Beschränkung des Fußwegs ist durch Schraffur gekennzeichnet.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein