Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt
Leverkusen stimmt dem Abschluss des zivilrechtlichen Vertrags zwischen der
Stadt Leverkusen und der DB Netz AG sowie der DB Station & Service zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
In der
Aufsichtsratssitzung vom 23.11.2020 wurde die nbso mit folgenden Aufgaben
beauftragt:
1. Überarbeitung/Anpassung
der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und Antrag auf Plangenehmigung /
Planfeststellung durch die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt EBA, SB 1.
2. Aktualisierung und Ergänzung des Förderantrages beim NVR.
3. Anpassung der Kosten bei der Haushaltsanmeldung 2021.
4. Erarbeitung der zivilrechtlichen Verträge
mit der DB Netz AG unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erzielten
Arbeitsergebnisse sowie einer Vereinbarung über die weitergehende Planungs- und
Bauausführung.
Die Punkte wurden
abgearbeitet und der zivilrechtliche Vertrag liegt zur Unterzeichnung bereit.
Der derzeitige Stand der Bearbeitung sieht wie folgt aus:
Planungsstand:
Die (neue)
Entwurfsplanung (Personenunterführung - PU - bis Gleis 5) ist abgeschlossen.
Lichte Weite: 4,0 m,
Lichte Höhe: 2,5 m
(Rohbauhöhe 2,70 m),
Länge: 38,0 m.
- Umweltgutachten
sowie Schallschutzgutachten liegen vor.
- Erstellung der
Genehmigungsplanung durch das Ingenieurbüro Sweco ist erfolgt.
- Zivilrechtliche Vereinbarung zur
weitergehenden Planungs- und Baudurchführung zwischen Stadt Leverkusen, DB Netz
AG und DB Station&Service AG wurde unter Beteiligung der jeweiligen
Rechtsdienste abgestimmt. Vertragswerk liegt mit Stand November 2022 zwecks
Zeichnung vor.
Kostenberechnung:
Kostenberechnung
der Fa. Sweco für das neue Bauwerk:
Ca. 4,17 Mio. € brutto (Stand 21.09.2021, ohne Reserven und ohne Hochzinsung
bis zum Baubeginn, bei 19 % gesetzlicher Umsatzsteuer).
Vorläufige Ablöseberechnung:
Ca. 0,912 Mio. €
brutto (Preisstand 21.09.2021, ohne Reserven und ohne Hochzinsung bis zum
Baubeginn, bei 19 % gesetzlicher Umsatzsteuer).
Finanzierung:
Mit Stand 06.07.2021 liegt eine Einplanungsmitteilung, Zuwendung nach § 12 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) mit Beginnjahr ab 2022 i. H. v. 2,1 Mio. € zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, vor. Auch bei einer Erhöhung der Baukosten ist mit einer Förderung durch den Nahverkehr Rheinland (nvr) zu rechnen. Der derzeitige gültige Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten.
Nächste
Schritte:
Bei Zustimmung der
Stadt Leverkusen zum vorliegenden Vertragsentwurf: Zeichnung der Vereinbarung
zwecks Umsetzung der Baumaßnahme durch die DB Netz AG. Nach Unterzeichnung bzw.
allgemeiner Willensbeurkundung zur Zeichnung der Vereinbarung erfolgt die
Einreichung des Antrags auf Plangenehmigung/Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt
(EBA) in Köln durch die DB Netz AG. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung
übernimmt die DB Netz AG die Projektleitung und die Umsetzung des Projekts.
Eine unternehmensinterne Genehmigung (UiG) für Längen-Breitenverhältnis >
1:10 bei der DB Station&Service AG ist ggf. neu abzustimmen. UiG für die
vorangegangene (ungünstigere) Planungsvariante lag bereits vor.
Terminrahmen:
Annahme:
-
Planfeststellungsbeschluss/Plangenehmigung
bis Ende 2023.
-
Ausschreibungsvorbereitung,
Ausschreibung und Vergabe bis Ende 2024.
-
Ausführungsplanung
durch Generalunternehmer, einschl. Genehmigungsläufen DB AG und EBA SB 2/3, bis
Mitte 2025.
-
Bauausführung
und Inbetriebnahme bis Ende 2026.
-
Kaufmännischer
Abschluss mit DB AG/Fördermittelgeber bis Mitte 2028.
-
Verpflichtung
der Vorhaltung der PU durch DB Netz AG bis Mitte 2053.
Risiken:
In Abstimmung mit
dem Rechtsdienst der Stadt Leverkusen wird auf die beiden folgenden Risiken im
Vertragsentwurf besonders hingewiesen:
§ 6 Abs. 4
„Beabsichtigen die DB
Station&Service und/oder die DB Netz die Betriebsanlagen des Bahnhofs
Opladen in einer Weise zu ändern, die sich auf die vPU und/oder den Neubau
auswirkt, so sind sie dazu berechtigt. Die Stadt Leverkusen hat die
Anpassungskosten insoweit zu tragen, als diese durch das Vorhandensein des
Neubaus verursacht werden.“
§ 7 Abs. 12
„Wird die Infrastrukturmaßnahme ganz oder
teilweise nicht realisiert, so trägt die Stadt Leverkusen die bis dahin
entstandenen und noch entstehenden Kosten, sowie die Kosten für den
qualifizierten Abbruch der Infrastrukturmaßnahme. In diesem Fall sind der DB
Netz, der DB Station & Service und den beauftragten konzernverbundenen
Unternehmen insbesondere auch solche Aufwendungen zu ersetzen, die trotz
Kündigung von Verträgen mit den Auftragnehmern infolge fortbestehender
Vergütungsansprüche gemäß § 649 BGB bestehen. Diese Regelungen gelten nicht,
wenn die Gründe, die zur Entscheidung über den Abbruch geführt haben,
ausschließlich von der DB Station & Service und/oder der DB Netz in
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise herbeigeführt wurden. Die
Abbruchentscheidung selbst ist kein solcher Grund. § 254 BGB findet Anwendung.“
Anmerkung: Die
Punkte sind mit der DB AG nicht weiter verhandelbar. Regelmäßig wiederkehrende
juristische Formulierungen in DB-Verträgen.
Budgetrahmen:
Vorläufige Annahme
für Budgetplanung:
Kostenberechnung:
4,17 Mio. € brutto (Stand 2021) x 1,1 (Zinsfaktor für 2022) x 1,04 (Zinsfaktor
für 2023 bis 2025 bzw. bis zur Bauausführung) => Baukosten Ende 2025 = 5,37
Mio. € brutto.
Grundsätzlicher zu
beachtender Kostenabweichungs-/Toleranzrahmen in dieser Leistungsphase + 15 %
= 0,8 Mio. € brutto.
Kostenumfang, inkl.
Toleranzrahmen von 15 %, = 6,17 Mio. € brutto.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die Verwaltung zur Vorlagenerstellung noch internen Abstimmungsbedarf mit der nbso hatte, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht, um im laufenden Turnus noch eine Entscheidung des Rates zu erreichen.