Betreff
Verlängerung der vorhandenen Personenunterführung (EÜ-F) im Bahnhof Opladen – zivilrechtlicher Vertrag zur Durchführung der Maßnahme
Vorlage
2023/2019
Aktenzeichen
leo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt dem Abschluss des zivilrechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Leverkusen und der DB Netz AG sowie der DB Station & Service zu.

 

 

gezeichnet:

                                                                                In Vertretung

Richrath                                                                 Molitor

 

Begründung:

 

In der Aufsichtsratssitzung vom 23.11.2020 wurde die nbso mit folgenden Aufgaben beauftragt:

 

1. Überarbeitung/Anpassung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und Antrag auf Plangenehmigung / Planfeststellung durch die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt EBA, SB 1.

 

2. Aktualisierung und Ergänzung des Förderantrages beim NVR.

 

3. Anpassung der Kosten bei der Haushaltsanmeldung 2021.

 

4. Erarbeitung der zivilrechtlichen Verträge mit der DB Netz AG unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erzielten Arbeitsergebnisse sowie einer Vereinbarung über die weitergehende Planungs- und Bauausführung.

 

Die Punkte wurden abgearbeitet und der zivilrechtliche Vertrag liegt zur Unterzeichnung bereit. Der derzeitige Stand der Bearbeitung sieht wie folgt aus:

 

Planungsstand:

Die (neue) Entwurfsplanung (Personenunterführung - PU - bis Gleis 5) ist abgeschlossen.

Lichte Weite:    4,0 m,

Lichte Höhe:    2,5 m (Rohbauhöhe 2,70 m),

Länge:            38,0 m.

 

- Umweltgutachten sowie Schallschutzgutachten liegen vor.

- Erstellung der Genehmigungsplanung durch das Ingenieurbüro Sweco ist erfolgt.

- Zivilrechtliche Vereinbarung zur weitergehenden Planungs- und Baudurchführung zwischen Stadt Leverkusen, DB Netz AG und DB Station&Service AG wurde unter Beteiligung der jeweiligen Rechtsdienste abgestimmt. Vertragswerk liegt mit Stand November 2022 zwecks Zeichnung vor.

 

Kostenberechnung:

Kostenberechnung der Fa. Sweco für das neue Bauwerk:
Ca. 4,17 Mio. € brutto (Stand 21.09.2021, ohne Reserven und ohne Hochzinsung bis zum Baubeginn, bei 19 % gesetzlicher Umsatzsteuer).

 

Vorläufige Ablöseberechnung:

Ca. 0,912 Mio. € brutto (Preisstand 21.09.2021, ohne Reserven und ohne Hochzinsung bis zum Baubeginn, bei 19 % gesetzlicher Umsatzsteuer).

 

Finanzierung:

Mit Stand 06.07.2021 liegt eine Einplanungsmitteilung, Zuwendung nach § 12 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) mit Beginnjahr ab 2022 i. H. v. 2,1 Mio. € zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, vor. Auch bei einer Erhöhung der Baukosten ist mit einer Förderung durch den Nahverkehr Rheinland (nvr) zu rechnen. Der derzeitige gültige Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten.

 

Nächste Schritte:

Bei Zustimmung der Stadt Leverkusen zum vorliegenden Vertragsentwurf: Zeichnung der Vereinbarung zwecks Umsetzung der Baumaßnahme durch die DB Netz AG. Nach Unterzeichnung bzw. allgemeiner Willensbeurkundung zur Zeichnung der Vereinbarung erfolgt die Einreichung des Antrags auf Plangenehmigung/Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) in Köln durch die DB Netz AG. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung übernimmt die DB Netz AG die Projektleitung und die Umsetzung des Projekts. Eine unternehmensinterne Genehmigung (UiG) für Längen-Breitenverhältnis > 1:10 bei der DB Station&Service AG ist ggf. neu abzustimmen. UiG für die vorangegangene (ungünstigere) Planungsvariante lag bereits vor.

 

Terminrahmen:

 

Annahme:

-          Planfeststellungsbeschluss/Plangenehmigung bis Ende 2023.

-          Ausschreibungsvorbereitung, Ausschreibung und Vergabe bis Ende 2024.

-          Ausführungsplanung durch Generalunternehmer, einschl. Genehmigungsläufen DB AG und EBA SB 2/3, bis Mitte 2025.

-          Bauausführung und Inbetriebnahme bis Ende 2026.

-          Kaufmännischer Abschluss mit DB AG/Fördermittelgeber bis Mitte 2028.

-          Verpflichtung der Vorhaltung der PU durch DB Netz AG bis Mitte 2053.

 

Risiken:

In Abstimmung mit dem Rechtsdienst der Stadt Leverkusen wird auf die beiden folgenden Risiken im Vertragsentwurf besonders hingewiesen:

 

§ 6 Abs. 4

„Beabsichtigen die DB Station&Service und/oder die DB Netz die Betriebsanlagen des Bahnhofs Opladen in einer Weise zu ändern, die sich auf die vPU und/oder den Neubau auswirkt, so sind sie dazu berechtigt. Die Stadt Leverkusen hat die Anpassungskosten insoweit zu tragen, als diese durch das Vorhandensein des Neubaus verursacht werden.“

 

 

§ 7 Abs. 12

„Wird die Infrastrukturmaßnahme ganz oder teilweise nicht realisiert, so trägt die Stadt Leverkusen die bis dahin entstandenen und noch entstehenden Kosten, sowie die Kosten für den qualifizierten Abbruch der Infrastrukturmaßnahme. In diesem Fall sind der DB Netz, der DB Station & Service und den beauftragten konzernverbundenen Unternehmen insbesondere auch solche Aufwendungen zu ersetzen, die trotz Kündigung von Verträgen mit den Auftragnehmern infolge fortbestehender Vergütungsansprüche gemäß § 649 BGB bestehen. Diese Regelungen gelten nicht, wenn die Gründe, die zur Entscheidung über den Abbruch geführt haben, ausschließlich von der DB Station & Service und/oder der DB Netz in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise herbeigeführt wurden. Die Abbruchentscheidung selbst ist kein solcher Grund. § 254 BGB findet Anwendung.“

 

Anmerkung: Die Punkte sind mit der DB AG nicht weiter verhandelbar. Regelmäßig wiederkehrende juristische Formulierungen in DB-Verträgen.

 

Budgetrahmen:

Vorläufige Annahme für Budgetplanung:

Kostenberechnung: 4,17 Mio. € brutto (Stand 2021) x 1,1 (Zinsfaktor für 2022) x 1,04 (Zinsfaktor für 2023 bis 2025 bzw. bis zur Bauausführung) => Baukosten Ende 2025 = 5,37 Mio. € brutto.

 

Grundsätzlicher zu beachtender Kostenabweichungs-/Toleranzrahmen in dieser Leistungsphase + 15 % = 0,8 Mio. € brutto.

 

Kostenumfang, inkl. Toleranzrahmen von 15 %, = 6,17 Mio. € brutto.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Verwaltung zur Vorlagenerstellung noch internen Abstimmungsbedarf mit der nbso hatte, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht, um im laufenden Turnus noch eine Entscheidung des Rates zu erreichen.