Betreff
Einstellung und Einsatz von städtischem Reinigungspersonal zur Sicherstellung von Mindeststandards an Hygiene in städtischen Einrichtungen
Vorlage
2023/2022
Aktenzeichen
653-ex
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung von Mindeststandards an Hygiene in städtischen Einrichtungen (insbesondere in Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäuden) zwei Gebäudereiniger*innen mit Gesellenbrief (2 VZÄ) und sechs Raumpfleger*innen (3 VZÄ) einzustellen.

 

2.   Die Ratsentscheidung - Vorlage Nr. 0044/2009: „Umsetzung GPA-Vorschläge 92 - 94 Reinigungsoptimierung“ - wird um die o. a. Maßnahmen inhaltlich modifiziert.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Beschlusslage zur Thematik Reinigung:

Mit Ratsentscheidung – Vorlage Nr. 0044/2009: „Umsetzung GPA-Vorschläge 92 - 94 Reinigungsoptimierung“ wurde beschlossen, dass der Personalabbau in der Eigenreinigung sozialverträglich fortgesetzt wird und der Personalstand in diesem Bereich auf null reduziert wird.

 

Aktueller Sachstand:

Seit Jahren geht die Leistungserbringung der Gebäudereinigungsarbeiten durch die externen Reinigungsunternehmen mit zum Teil erheblichen Schlechtleistungen einher. Dabei ist festzustellen, dass die Probleme weiter zunehmen. Auch die Anpassung der Ausschreibungskriterien und die Aufnahme weiterer Kriterien haben zu keiner deutlich verbesserten Leistungserbringung geführt.

 

Die Leidtragenden dieser Situation sind die Nutzenden, wie z. B. die Schul- und Kitakinder, Lehrer*innen, Kita- und Verwaltungsmitarbeiter*innen, aber auch in hohem Maße die Mitarbeiter*innen der Reinigungskontrolle sowie die Hausmeister*innen aus dem Bereich Gebäudeservice. Um einerseits dem Nutzenden (Kita, Schule, Verwaltung) versäumte oder unzureichende Reinigungsleistungen unverzüglich zukommen zu lassen und auch der städtischen Reinigungskontrolle einen effektiveren Handlungsspielraum zu geben, schlägt die Verwaltung vor:

 

-    Einrichtung eines städtischen Reinigungsteams (zwei Gebäudereiniger*innen mit Gesellenbrief in Vollzeit und sechs Raumpfleger*innen mit je 19,5 Std./Woche).

 

Dieses Team wird eingesetzt, um die entstehenden Mängel dort aufzufangen, wo die Mindeststandards an Hygiene nicht mehr eingehalten werden. Das Modell sieht dabei vor, dass die Mitarbeiter*innen standardmäßig die Umsetzung der Unterhaltsreinigungsarbeiten in zwei Verwaltungsgebäuden sicherstellen. Dabei soll die Arbeitsauslastung in den Verwaltungsgebäuden so gesteuert werden, dass noch hinreichend Arbeitszeit für die nachbezeichneten “Sonderaufgaben“ zur Verfügung steht. Damit wird bei schlechten Leistungen bzw. Minderleistungen von Reinigungsunternehmen so eine Ersatzvornahme durch städtisches Reinigungspersonal vorgenommen.

 

Der entstehende Personalaufwand in Verbindung mit den zu erwartenden Einsparungen bei der externen Vergabe kannn zu diesem Zeitpunkt nicht gesichert beziffert werden. Die erforderlichen Personalkosten werden im Zuge der Bewirtschaftung der laufenden Personalausgaben in 2023 ff. sichergestellt.

 

Prüfauftrag Rückkehr zur Eigenreinigung

Im Rahmen des o. a. Prüfauftrags sollen die Maßnahmen bewertet und evaluiert werden. Es ist zu bewerten, ob tatsächlich eine Verbesserung des Reinigungsergebnisses eintritt und ob weitere Vorteile oder aber auch Nachteile auftreten. Darauf aufbauend ist eine Entscheidung vorzubereiten, wie die künftige langfristige Ausrichtung zur Gebäudereinigung der städtischen Gebäude ausgestaltet werden soll.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:                                       Sachkonto:  

Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 162.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand: ca. 315.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand: ca. 200.000 €

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein