Beschlussentwurf:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherstellung von Mindeststandards an Hygiene
in städtischen Einrichtungen (insbesondere in Schulen, Kindertagesstätten und
Verwaltungsgebäuden) zwei
Gebäudereiniger*innen mit Gesellenbrief (2 VZÄ) und sechs Raumpfleger*innen
(3 VZÄ) einzustellen.
2. Die Ratsentscheidung - Vorlage Nr. 0044/2009: „Umsetzung GPA-Vorschläge 92 - 94 Reinigungsoptimierung“ - wird um die o. a. Maßnahmen inhaltlich modifiziert.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Beschlusslage zur Thematik Reinigung:
Mit Ratsentscheidung – Vorlage Nr. 0044/2009: „Umsetzung GPA-Vorschläge 92 - 94 Reinigungsoptimierung“ wurde beschlossen, dass der Personalabbau in der Eigenreinigung sozialverträglich fortgesetzt wird und der Personalstand in diesem Bereich auf null reduziert wird.
Aktueller
Sachstand:
Seit Jahren geht
die Leistungserbringung der Gebäudereinigungsarbeiten durch die externen
Reinigungsunternehmen mit zum Teil erheblichen Schlechtleistungen einher. Dabei
ist festzustellen, dass die Probleme weiter zunehmen. Auch die Anpassung der
Ausschreibungskriterien und die Aufnahme weiterer Kriterien haben zu keiner
deutlich verbesserten Leistungserbringung geführt.
Die Leidtragenden dieser
Situation sind die Nutzenden, wie z. B. die Schul- und Kitakinder, Lehrer*innen,
Kita- und Verwaltungsmitarbeiter*innen, aber auch in hohem Maße die
Mitarbeiter*innen der Reinigungskontrolle sowie die Hausmeister*innen aus dem
Bereich Gebäudeservice. Um einerseits dem Nutzenden (Kita, Schule, Verwaltung)
versäumte oder unzureichende Reinigungsleistungen unverzüglich zukommen zu
lassen und auch der städtischen Reinigungskontrolle einen effektiveren Handlungsspielraum
zu geben, schlägt die Verwaltung vor:
- Einrichtung
eines städtischen Reinigungsteams (zwei
Gebäudereiniger*innen mit Gesellenbrief in Vollzeit und sechs Raumpfleger*innen
mit je 19,5 Std./Woche).
Dieses Team wird
eingesetzt, um die entstehenden Mängel dort aufzufangen, wo die
Mindeststandards an Hygiene nicht mehr eingehalten werden. Das Modell
sieht dabei vor, dass die Mitarbeiter*innen
standardmäßig die Umsetzung der Unterhaltsreinigungsarbeiten in zwei
Verwaltungsgebäuden sicherstellen. Dabei soll die Arbeitsauslastung in den
Verwaltungsgebäuden so gesteuert werden, dass noch hinreichend Arbeitszeit für
die nachbezeichneten “Sonderaufgaben“ zur Verfügung steht. Damit wird bei
schlechten Leistungen bzw. Minderleistungen von Reinigungsunternehmen so eine
Ersatzvornahme durch städtisches Reinigungspersonal vorgenommen.
Der
entstehende Personalaufwand in Verbindung mit den zu erwartenden Einsparungen bei
der externen Vergabe kannn zu diesem Zeitpunkt nicht gesichert beziffert werden.
Die erforderlichen Personalkosten werden im Zuge der Bewirtschaftung der
laufenden Personalausgaben in 2023 ff. sichergestellt.
Prüfauftrag Rückkehr zur Eigenreinigung
Im Rahmen des o. a. Prüfauftrags sollen die Maßnahmen bewertet und evaluiert werden. Es ist zu bewerten, ob tatsächlich eine Verbesserung des Reinigungsergebnisses eintritt und ob weitere Vorteile oder aber auch Nachteile auftreten. Darauf aufbauend ist eine Entscheidung vorzubereiten, wie die künftige langfristige Ausrichtung zur Gebäudereinigung der städtischen Gebäude ausgestaltet werden soll.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 162.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Personal-/Sachaufwand: ca. 315.000 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
2024
Personal-/Sachaufwand: ca. 200.000 €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |