Betreff
Widmung Verbindungsweg Paul-Klee-Straße zur Gabriele-Münter-Straße
Vorlage
2023/2025
Aktenzeichen
660-1416-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung des Verbindungsweges von der Paul-Klee-Straße zur Gabriele-Münter-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz als sonstige öffentliche Straße in der Baulast der Stadt Leverkusen, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Es wurde festgestellt, dass für den Verbindungsweg noch keine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche besteht. Da der Verbindungsweg erst in dem im Jahre 1983 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan 16/77/III ausgewiesen wurde, war er nicht in der im Jahr 1980 erfolgten Widmung der Paul-Klee-Straße und Gabriele-Münter-Straße enthalten. Zudem wurde er erst 1982 hergestellt und nach Aktenlage 1986 durch die Stadt übernommen. Abzweigend befindet sich hier ein privater fußläufiger Erschließungsweg zu den Häusern Paul-Klee-Straße 68 i und 68 j.

 

Die Öffentlichkeit des Weges ist durch die formelle Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz zu erklären. Als selbstständiger Fußweg gehört er zur Gruppe der sonstigen öffentlichen Straßen, bei der der Baulastträger in der Widmungsverfügung bestimmt wird.

 

Der Umfang der Verkehrsfläche ist im Anlageplan dargestellt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein