Betreff
Widmung Hannah-Höch-Straße
Vorlage
2023/2035
Aktenzeichen
660-3605-mr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, die Hannah-Höch-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße und den Stich der Kandinskystraße. (zu Nr.19 bis 23a) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) NRW als Gemeinde-/Anliegerweg dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Ferner wird deren Verbindung und der östliche Anschlussweg von der Paul-Klee-Straße als sonstige öffentliche Straße, beschränkt dem Fußgängerverkehr, gewidmet. Baulastträger wird die Stadt Leverkusen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Für einen Teilbereich im Baugebiet Leimbacher Berg wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan V15/III aufgestellt. Die mittels Erschließungsvertrag hergestellten Verkehrsflächen sind nunmehr auf die Stadt übertragen und sind gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) NRW dem öffentlichen Verkehr zu widmen. So werden die Hannah-Höch-Straße und der Stich der Kandinskystraße (zu Nr. 19 bis 23a) als Gemeinde-/Anliegerstraße bzw. Anliegerweg eingestuft.

 

Der dazwischen bestehende Verbindungsweg und der Verbindungsweg von der Paul-Klee-Straße zur Hannah-Höch-Straße sind als sonstige öffentliche Straßen, beschränkt dem Fußgängerverkehr, zu widmen. Bei sonstigen öffentlichen Straßen ist der Baulastträger anzugeben.

 

Die Verkehrsflächen sind im Anlageplan farblich dargestellt. Die Fußwege sind mit Schraffur gekennzeichnet.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein