Betreff
Widmung von Straßen zwischen Heinrich-Lübke-Straße und Grüner Weg
Vorlage
2023/2042
Aktenzeichen
660-3549-mr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt zur Klarstellung die Widmungen folgender Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) NRW als Gemeinde-/Anliegerstraßen:

 

- Kreuzbroicher Straße (nördlich Heinrich-Lübke-Straße),

- Farnweg,

- Haselweg,

- Holunderweg,

- Ginsterweg,

- Am Eselsdamm.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straßen im Bereich zwischen Heinrich-Lübke-Straße und Grüner Weg befanden sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) NRW am 01.01.1962 noch im Bau. Zur Abrechnung wurden Kreuzbroicher Straße (II. Teil nördlich Heinrich-Lübke-Straße) mit Farn-, Hasel-, Holunder- und Bürgerbuschweg (ab 1975: Ginsterweg) zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst und die Veranlagung in der Ratssitzung am 04.11.1963 beschlossen.

 

Zur Abrechnung wurde die Herstellung der Straße Am Eselsdamm in der Ratssitzung am 17.02.1964 auf den 26.07.1962 festgelegt. Da weder die Fertigstellung noch die Abrechnung beweisen, dass die Straßen am 01.01.1962 den in den Übergangsvorschriften (§ 60 StrWG NRW) geforderten öffentlichen Charakter hatten, ist zur rechtlichen Klarstellung eine förmliche Widmung nach § 6 StrWG NRW erforderlich.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmenden Verkehrsflächen sind im Anlageplan farblich dargestellt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein