Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz mit den beigefügten Änderungen zu und beschließt die aufgeführten Organisationen und Institutionen als Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Lünenbach
Begründung:
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 23.01.2023 (siehe Änderungsantrag Nr. 2023/2014 zur Vorlage Nr. 2022/1972) umfasst die folgenden Änderungen:
„§ 6 Arbeitsweise
Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind nicht öffentlich. In besonderen Fällen kann die Gesundheitskonferenz die Öffentlichkeit zulassen, wenn dies einstimmig von den Mitgliedern beschlossen wird.
ÄNDERUNGSANTRAG: Ersetzen durch:
Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind öffentlich. In besonderen Fällen kann die Gesundheitskonferenz die Öffentlichkeit ausschließen, wenn dies einstimmig von den Mitgliedern beschlossen wird.
§ 8 Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
…
Gleichzeitig ist erforderlich, dass die von der Umsetzung betroffenen Mitglieder der Gesundheitskonferenz der Empfehlung zustimmen
ÄNDERUNGSANTRAG: Vorstehenden Satz streichen.
Der Änderungsantrag ist in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 23.01.2023 mündlich erläutert und zur Diskussion gestellt worden. Es wurde entschieden, dem Rat zu empfehlen, die Änderungen in § 6 Arbeitsweise und die Streichung in § 8 Beschlussfähigkeit und Abstimmungen entsprechend des Antrags der FDP-Fraktion in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Ergänzend wurde die folgende Änderung vereinbart:
§ 6 Arbeitsweise
Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind öffentlich. In besonderen Fällen kann die Gesundheitskonferenz die Öffentlichkeit ausschließen, wenn dies mehrheitlich (vorher: einstimmig) von den Mitgliedern beschlossen wird.
Darüber hinaus wurde die Aufnahme der Hilfsorganisationen in die Mitgliederliste der Kommunalen Gesundheitskonferenz in die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren eingebracht.
Die endgültige Entscheidung über die Vorlage wurde unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen in den Rat vertagt.
Im Vorgriff auf eine entsprechende Entscheidung wird mit dieser Vorlage die modifizierte Geschäftsordnung zur Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |