Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2010 der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG und Entlastung
Vorlage
1127/2011
Aktenzeichen
201-01-07-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)      Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. beigefügter vorläufiger Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts (Anlagen 1 bis 3)

 

b)      Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 11.551.573,88 € wie folgt:

 

          - Ausschüttung an die Gesellschafter             4.700.000,00 €

          - Vortrag auf neue Rechnung                          6.851.573,88 €

 

c)      Entlastung des Vorstandes.

 

2.      Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3.      Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss (Anlagen 4 bis 5) zu billigen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                    Häusler

 

Begründung:

 

Mit Wirkung zum 01.08.2000 hat die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) sämtliche Kommandit- und Geschäftsanteile an der Herweg Busbetrieb GmbH & Co. KG, die zwischenzeitlich rechtsformwechselnd in eine GmbH umgewandelt wurde, übernommen. Gemäß § 239 Abs. 1 und 2 HGB ist die KWS zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH hat den vorläufigen, noch nicht von den zuständigen Organen der KWS beschlossenen Jahresabschluss 2010 vorgelegt. Entsprechende Entwürfe der Konzern-Bilanz und der KWS-Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnungen sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt. Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 23.05.2011 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der KWS hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 06.06.2011 befasst.

 

Der im Beschlussentwurf ausgewiesene Bilanzgewinn der KWS AG gliedert sich wie folgt:

 

Gewinnvortrag aus Vorjahr                                                                   14.753.461,38 €

Jahresüberschuss 2009                                                                          1.798.112,50 €

Ausschüttung an die Gesellschafter in 2009                               ./.       5.000.000,00 €

 

Bilanzgewinn                                                                                          11.551.573,88 €

                                                                                                                    ==================

 

Die beabsichtigte Ausschüttung resultiert aus Erträgen der Gesellschaft, die dieser aufgrund der Einlage von Beteiligungen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeflossen sind. Diese Erträge sind nach einer geltenden Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern vollständig dem Rheinisch-Bergischen Kreis zuzurechnen und stellen somit keine Mittel dar, die der Stadt Leverkusen zur Verfügung stehen.

 

Das wirtschaftliche Ergebnis aus dem Linienverkehr entwickelt sich bei der KWS AG wie folgt:

 

                                                                                      2010                   2009                    2008

 

Gesamtleistung                                                  31.700 T€           29.965 T€           28.970 T€

Betriebliche Aufwendungen                          ./. 25.814 T€       ./. 34.786 T€       ./. 34.846 T€

 

Betriebsverlust                                               ./.   4.114 T€       ./.   4.821 T€       ./.   5.876 T€

 

Entwürfe des Prüfungsberichtes werden entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629 / 14. TA den einzelnen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Leverkusen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der KWS in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.07.2011 zur Verfügung.

 

Zusätzlich sind dieser Vorlage in aktualisierter Form Finanzkennzahlen für die KWS AG als Anlage 6 beigefügt.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der KWS angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der KWS gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der KWS AG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Lepsius

Rh. Dr. Mende

Rh. Omankowsky

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1127/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2010 der KWS

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 9700121101 / Produkt 121101 / Produktgruppe 1211

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist in der nächst möglichen Sitzung des Rates zu beschließen, um den Vertretern der Stadt in den Gremien der Gesellschaft eine entsprechende Beschlussfassung zu ermöglichen.