- Jahresabschluss 2010 der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) und Entlastung
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von 282.530.720,37 € (Anlage 1) und einem Bilanzgewinn von 4.172.088,68 € (Anlage 2),
b) Genehmigung des Lageberichtes 2010 (Anlage 3),
c) Entlastung der Geschäftsführung der WGL für das Jahr 2010.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsra-tes der WGL für das Jahr 2010 zuzustimmen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Die Geschäftsführung der WGL hat den mit dem erforderlichen, uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2010 erstellt. Dieser wurde dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 07.06.2011 zur Beratung vorgelegt.
Demnach ergibt sich folgender Bilanzgewinn 2010:
Jahresüberschuss 2010 4.635.355,93 €
abzgl. gesellschaftsvertraglicher Rücklage 464.000,00 €
zzgl. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 732,75 €
Bilanzgewinn 2010 4.172.088,68 €
(zum Vergleich: Bilanzgewinn 2009: 1.339.732,75 €).
Die Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage entspricht dem Erfordernis des § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Danach sind mindestens 10 % des Jahresergebnisses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage einzustellen, bis deren Bestand die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht hat.
Des Weiteren empfiehlt die Geschäftsführung die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt:
Einstellung von
a) 2.086.000,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 1.397.500,00 €)
b) 2.086.000,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 1.397.500,00 €) und
c) Vortrag des verbleibenden Gewinns von 88,68 € auf neue Rechnung (Vorjahr: 732,75 €).
Sollten sich aus der Beschlussfassung des Aufsichtsrats Änderungen ergeben, wird die Verwaltung hierüber in den Sitzungen mündlich berichten.
Gemäß Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) soll der Prüfungsbericht
dem Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Zu diesem Zweck werden allen
Fraktionen und Gruppen im Rat Kopien des Prüfungsberichts zur weiteren
Verwendung zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich hat die Verwaltung die seit dem letzten Jahr im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen in aktualisierter Form dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2010 dem Aufsichtsrat der WGL angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist somit gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Bast
Rh. Krahforst
Rh. Kentrup
Rh. Richrath
Rh. Scholz
Rh. Schoofs
Rf. Schumann
Rh. Wölwer
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1129/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen /
2034
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2010 der WGL
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage ist in der nächst möglichen Sitzung des Rates zu beschließen, um den Vertretern der Stadt in den Gremien der Gesellschaft eine entsprechende Beschlussfassung zu ermöglichen bzw. eine vorbehaltliche Beschlussfassung umzusetzen.