- Partielle Instandsetzung des Wiesdorfer Platzes (FGZ Wiesdorf) zwischen der Pfarrer-Schmitz-Straße und der Hausnummer Wiesdorfer Platz 43
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der partiellen Instandsetzung des Wiesdorfer Platzes in den genannten Grenzen mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 108.000 € zu.
Leverkusen, 21.02.2023
gezeichnet:
Di Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin stv. Bezirksbürgermeisterin
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Pflasteroberfläche des
Wiesdorfer Platzes (Fußgängerzone Wiesdorf - FGZ Wiesdorf) ist durch
Lieferverkehr mit Lastkraftwagen aller Gewichtsklassen seit der Fertigstellung
Ende der 1980er Jahre stark beansprucht worden, sodass es nun nach rd. 30
Jahren vermehrt zu Oberflächenschäden kommt, die Unfallgefahren darstellen.
Diese äußern sich im Wesentlichen in losen Pflastersteinen aufgrund fehlender
Fugenfüllung, Pflasterbruch und gestörter Oberflächenentwässerung. Eine
Instandsetzung des am stärksten betroffenen Bereichs zwischen der
Pfarrer-Schmitz-Straße und der Hausnummer Wiesdorfer Platz 43 ist notwendig.
Die Instandsetzung beinhaltet
das Aufnehmen des vorhandenen Pflasters, Wiederherstellung der Bettung,
Neuverlegung des Pflasters sowie Wiederherstellung einer funktionierenden
Entwässerung. Das vorhandene Verlegemuster wird beibehalten, defekte
Pflastersteine werden durch Neuware ersetzt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich auf rd. 108.000 €.
Es handelt sich bei der
Instandsetzung um eine konsumtive Maßnahme der Technischen Betriebe der Stadt
Leverkusen AöR (TBL). Sie ist nicht umlagefähig nach dem Kommunalen
Abgabegesetz (KAG). Anliegerbeiträge werden nicht erhoben.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305012002 Finanzposition/en:
782600
Auszahlungen für die Maßnahme: 52.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
In den letzten Monaten hat sich das Schadensbild des betroffenen Bereiches erheblich verschlechtert, sodass ein Handeln auch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich ist.
Aufgrund der geschilderten Dringlichkeit wurde der Auftrag bereits vergeben. Die Instandsetzung Ausführung ist nach Karneval und noch vor Ostern vorgesehen, um bei dem geplanten Baufortschritt den jährlichen Ostermarkt zu ermöglichen.
Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im März unabdingbar.