Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Partielle Instandsetzung des Wiesdorfer Platzes (FGZ Wiesdorf) zwischen der Pfarrer-Schmitz-Straße und der Hausnummer Wiesdorfer Platz 43
Vorlage
2023/2087
Aktenzeichen
TBL
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der partiellen Instandsetzung des Wiesdorfer Platzes in den genannten Grenzen mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 108.000 € zu.

 

 

Leverkusen, 21.02.2023

 

gezeichnet:

Di Padova                                                         Dick

Bezirksbürgermeisterin                                  stv. Bezirksbürgermeisterin

 

 

II.     Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Die Pflasteroberfläche des Wiesdorfer Platzes (Fußgängerzone Wiesdorf - FGZ Wiesdorf) ist durch Lieferverkehr mit Lastkraftwagen aller Gewichtsklassen seit der Fertigstellung Ende der 1980er Jahre stark beansprucht worden, sodass es nun nach rd. 30 Jahren vermehrt zu Oberflächenschäden kommt, die Unfallgefahren darstellen. Diese äußern sich im Wesentlichen in losen Pflastersteinen aufgrund fehlender Fugenfüllung, Pflasterbruch und gestörter Oberflächenentwässerung. Eine Instandsetzung des am stärksten betroffenen Bereichs zwischen der Pfarrer-Schmitz-Straße und der Hausnummer Wiesdorfer Platz 43 ist notwendig.

 

Die Instandsetzung beinhaltet das Aufnehmen des vorhandenen Pflasters, Wiederherstellung der Bettung, Neuverlegung des Pflasters sowie Wiederherstellung einer funktionierenden Entwässerung. Das vorhandene Verlegemuster wird beibehalten, defekte Pflastersteine werden durch Neuware ersetzt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 108.000 €.

 

Es handelt sich bei der Instandsetzung um eine konsumtive Maßnahme der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL). Sie ist nicht umlagefähig nach dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG). Anliegerbeiträge werden nicht erhoben.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012002 Finanzposition/en: 782600

Auszahlungen für die Maßnahme: 52.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

In den letzten Monaten hat sich das Schadensbild des betroffenen Bereiches erheblich verschlechtert, sodass ein Handeln auch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich ist.

 

Aufgrund der geschilderten Dringlichkeit wurde der Auftrag bereits vergeben. Die Instandsetzung Ausführung ist nach Karneval und noch vor Ostern vorgesehen, um bei dem geplanten Baufortschritt den jährlichen Ostermarkt zu ermöglichen.

 

Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im März unabdingbar.