Beschlussentwurf:

 

1.            Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 39/I „Manfort - IPL-Kita,“ einschließlich Begründung, wird zugestimmt.

 

2.            Der Entwurf ist mit diesem Beschluss und der beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage, öffentlich auszulegen.

 

 

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 30 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch – (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Lage des Plangebiets:

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 39/I „Manfort - IPL-Kita“ befindet sich im Stadtteil Manfort, westlich der Straße „Hemmelrather Hof“ sowie nordwestlich der Hans-Gerhardt-Straße. Er umfasst in der Gemarkung Wiesdorf, Flur 30, das Flurstück 319. Der Bereich ist privates Eigentum des Investors.

 

Anlass/Ziele und Zwecke der Planung:

Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 39/I „Manfort - IPL - Kita“ soll eine sechsgruppige Kindertagesstätte (Kita) realisiert werden.

 

Verfahren:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V 39/I „Manfort - IPL - Kita“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde verzichtet, gleichwohl hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke zu informieren. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Aufgrund der hohen Dringlichkeit, möglichst zügig eine ausreichende Anzahl von KitaPlätzen bereitzustellen, der in diesem Jahr stark angestiegenen Zahl der Bauleitplanverfahren für soziale/städtische Infrastruktur und der damit verbundenen hohen Belastung des Fachbereichs Stadtplanung (FB 61) wird hier das beschleunigte Verfahren angewendet. Damit kann schneller das erforderliche Baurecht geschaffen, die Kita frühzeitiger realisiert und die Verwaltung entlastet werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Nachfolgend ist angestrebt, den Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Hinweis:

Der Geltungsbereich in Originalgröße (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) sowie die Anlagen 5 bis 10 werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Alle Anlagen können im Ratsinformationssystem in farbiger und vergrößerter Darstellung eingesehen werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein