Betreff
InHK Leverkusen-Wiesdorf: Förderrichtlinie für das Hof- und Fassadenprogramm
Vorlage
2023/2108
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Einführung eines Hof- und Fassadenprogramms im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Wiesdorf. Für das Programmgebiet des Integrierten Handlungskonzepts (InHK) Leverkusen-Wiesdorf werden Förderrichtlinien der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Hof- und Fassadenprogramm Wiesdorf” zur Aufwertung und Gestaltung von privaten Fassaden und Freiflächen beschlossen. Mit der Umsetzung wird die Verwaltung, der Fachbereich Stadtplanung (FB 61) beauftragt.

 

Dieses Förderprogramm basiert auf Ziffer 11.2 „Profilierung und Standortaufwertung“ der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008).

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.10.2018 das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Leverkusen-Wiesdorf beschlossen und die Verwaltung u. a. mit der Beantragung von Fördermitteln für die als förderfähig eingestuften Einzelmaßnahmen sowie deren Umsetzung beauftragt (siehe Vorlage Nr. 2018/2400). Zum Stadterneuerungsprogramm 2021 wurden Städtebaufördermittel für das Projekt 2.5 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm des InHK in Höhe von 500.000 € förderfähige Kosten beantragt. Mit Zuwendungsbescheid Nr. 05/42/21 wurden die beantragten Mittel mit einem Umsetzungszeitraum bis zum 31.12.2025 anerkannt.

 

Dem Stadtbild von Wiesdorf fällt eine besondere Bedeutung zu. Die Gebäude in der Innenstadt haben eine grundsätzlich starke Außenwirkung für alle Besuchenden und Nutzenden der Innenstadt und prägen somit das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität in dem Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf. Es zeigen sich aber in Teilen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe an den Fassaden und bei den Höfen. Diese wirken wenig einladend. Damit der Stadtteil weiterhin als lebenswert gilt, können mit der Einführung eines Hof- und Fassadenprogramms Anreize für die Eigentümerinnen und Eigentümer geschaffen werden, die Fassaden- und Hofflächen zu attraktivieren. Mit dem Förderprogramm soll auf die besondere Situation Wiesdorfs als Zentrum der Stadt Leverkusen eingegangen werden.

 

Im Gegensatz zu einem stadtweiten Begrünungsprogramm können nur Projekte im Stadtteil Wiesdorf innerhalb der Abgrenzung des Programmgebiets gefördert werden. Mit der Einführung des Hof- und Fassadenprogramms wird die Förderkulisse für die Bürgerinnen und Bürger in Wiesdorf erweitert. Neben dem Cityfonds und dem Bürgerfonds kann engagierten Bürgerinnen und Bürgern nun mit dem Hof- und Fassadenprogramm eine breite Palette an Fördermitteln angeboten werden. Mit den Förderrichtlinien wird eine Förderung von 50 % der förderfähigen Kosten angestrebt. Die maximale Förderung je Liegenschaft beträgt 10.000 € brutto.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Hof- und Fassadenprogramm nach Ziffer 11.2 der Förderrichtlinie Stadterneuerung – FB 61:

 

Produkt: PN0905 Sachkonto: 526100

Aufwendungen für die Maßnahme: 500.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 80 %

Name Förderprogramm: Städtebauförderung

Ratsbeschluss vom 01.10.2018  zur Vorlage Nr. 2018/2400

Beantragte Förderhöhe: 500.000

 

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein