Betreff
Anlegung eines Schulgartens inklusive Umzäunung sowie die Herrichtung der Fläche an der GGS Heinrich-Lübke-Straße
- Umwidmung einer öffentlichen Fläche in einen Schulgarten
Vorlage
2023/2124
Aktenzeichen
Abteilung 2-211
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Steinbüchel, Flur 782, Flurstück 054607-057-00782, zusammen mit der angrenzenden privaten Fläche der Vonovia SE einen Schulgarten in geeigneter Größe zu etablieren. Dieser soll gemeinsam von der Schule GGS Heinrich-Lübke-Straße und perspektivisch von der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Heinrich-Lübke-Straße genutzt und von diesen beiden Einrichtungen zukünftig in Eigenregie unterhalten werden. Ein Schulgartenkonzept der Schule GGS Heinrich-Lübke-Straße (vgl. Anlage 1 der Vorlage) liegt bereits vor.

 

Soweit erforderlich, wird der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) die Verkehrssicherheit in Form von Baumkontrollen, einschließlich der sich hieraus ergebenden Arbeiten wie auf dem übrigen Schulgrundstück, gewährleisten.

 

2.    Die Anlegung und Finanzierung des Schulgartens erfolgen durch die Vonovia SE auf Basis der in der Anlage 2 der Vorlage beigefügten Entwurfsplanung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung gemeinsam mit der Schulleitung der GGS Heinrich-Lübke-Straße und der Vonovia SE als Sponsor zu konkretisieren und vor Umsetzung des Projekts durch die Vonovia SE eine schriftliche Kostenzusage auf Basis der finalen Projektskizze einzuholen.

 

Für die Stadt Leverkusen als Schulträgerin sollen durch die Einrichtung des Schulgartens keine laufenden Folge- und Bewirtschaftungskosten entstehen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Vonovia SE, die im Umfeld der Schule GGS Heinrich-Lübke-Straße Wohnungen vermietet, hat gegenüber der Schulleitung der GGS Heinrich-Lübke-Straße eine Finanzierung des Schulgartenprojekts in Höhe von bis zu 30.000 EUR zugesagt. Diese Mittel sollen für die Herrichtung der Fläche Gemarkung Steinbüchel, Flur 782, Flurstück 054607-057-00782, sowie der Vonovia SE eigenen privaten Fläche zur Anlegung eines Schulgartens, inklusive Umzäunung der v. g. Flächen, genutzt werden. Die Schule hat daraufhin ein „Schulgartenkonzept“ (vgl. Anlage 1) erstellt und mit dieser Konzeption die Errichtung eines Schulgartens formlos bei der Stadt Leverkusen als Schulträgerin beantragt.

 

Die Herrichtung der brachliegenden Fläche und die Ausgestaltung des Schulgartens sollen in Abstimmung und nach den Wünschen der Schule unter Einbindung der Verwaltung erfolgen. Auf der Basis der bisherigen Gespräche und erfolgten Ortstermine zwischen der Verwaltung, der Schulleitung und der Vonovia SE hat die Vonovia SE die in der Anlage 2 beigefügte Projektskizze erstellt, die im Detail noch final ausgestaltet werden muss (z. B. Größe des Schulgartens, Ausrichtung der Torzufahrt, Festlegung der Zaunhöhe aufgrund von Vandalismuserfahrungen im Umfeld).

 

Die Verwaltung begrüßt die Einrichtung des Schulgartens für die GGS Heinrich-Lübke-Straße. Schuleigene Gärten sind als erweiterte „Klassenräume“ anzusehen, die ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen ermöglichen. Dort wird Natur hautnah erlebbar und Nachhaltigkeit konkret geübt. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung und Umsetzung sollten dabei den Schulen überlassen werden, die es in ihr jeweiliges pädagogisches Konzept einbinden können. Eine konkrete inhaltliche Abstimmung mit der Verwaltung erfolgt daher nach Einrichtung eines Schulgartens nicht mehr.

 

Der Stadt Leverkusen als Schulträgerin kommt die Aufgabe zu, das Projekt organisatorisch und finanziell (freiwillige Leistung) - vorliegend durch die Kostenübernahme der Vonovia SE haushaltsneutral für die Stadt Leverkusen - voranzubringen und nach der Unterstützung der Einrichtung als eigenständiges schulisches Projekt weiter entwickeln zu lassen.

 

Schulgärten bieten viele Vorteile für die Schüler*innen bzw. Nutzer*innen, gehen jedoch gleichsam mit Herausforderungen einher:

 

Kostenaufwand:

Ein Schulgarten erfordert in der Regel eine erhebliche finanzielle Investition. Dazu gehören Kosten für die Einfriedung und Herrichtung des Geländes sowie laufende Kosten für Pflanzen, Bodenvorbereitung, Werkzeuge, unterrichtsbegleitende Materialien etc. Vorliegend hat sich die Vonovia SE bereit erklärt, die Investitionskosten für die Anlegung des Schulgartens zu übernehmen. Sobald die Projektskizze finalisiert ist, wird eine Kostenübernahmeerklärung der Vonovia SE eingeholt. Nach aktueller Kostenkalkulation auf Basis der beigefügten Projektskizze wird die Vonovia SE die Kosten in Gänze übernehmen.

 

Die laufenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Schulgartens obliegen sodann der GGS Heinrich-Lübke-Straße sowie perspektivisch ergänzend der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Heinrich-Lübke-Straße als zusätzliche Nutzergruppe.

 

Zeitintensität:

Schulgärten erfordern Zeit und Engagement von Lehrer*innen und Schüler*innen, um nachhaltig erfolgreich zu sein. Es kann auch zusätzliche Arbeit in den Ferien erforderlich werden, wie z. B. die Pflege und das Wässern der Gärten. Die Schulleitung der GGS Heinrich-Lübke-Straße hat diesen Zeitaufwand in ihrem eingereichten Schulgartenkonzept berücksichtigt.

 

Äußere Abhängigkeiten:

Der Erfolg eines Schulgartens hängt auch von den Wetter- und sonstigen äußeren Bedingungen ab. Zu viel Regen, Hitze oder Licht können die Pflanzen beeinträchtigen oder sogar zerstören. Es ist wichtig, alternative Unterrichtsangebote bzw. Lehrinhalte seitens der Schule vorzuhalten, da das Wetter nicht kalkulierbar ist.

 

Der Schulgarten soll den Schüler*innen der GGS Heinrich-Lübke-Straße und perspektivisch den Kindern der angrenzenden städtischen Tageseinrichtung für Kinder Heinrich-Lübke-Straße zur Verfügung stehen. Nicht vorgesehen ist, dass die Fläche gleichwohl allen Anwohnenden der Vonovia SE Wohnanlagen als „Urban-Garden“ zur Partizipation offenstehen soll.

 

Für die Anlegung des Schulgartens müssen vorhandener Grünbestand (ca. 500 m² Sträucher), vier Schwarzerlen und drei Ahornbäume (10 m hoch) gerodet werden. Ersatzweise sieht die Planung zur Errichtung des Schulgartens die Anlegung einer Streuobstwiese mit ca. acht Obstbäumen vor. Die detaillierte Ausgestaltung der Planung erfolgt, wie skizziert, in den weiteren Gesprächen zwischen der Verwaltung, der Schulleitung und der Vonovia SE.

 

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wurde die Planung im Rahmen eines Ortstermins am 02.03.2023 von der Verwaltung und der Schulleitung vorgestellt und ist auf ein positives Votum gestoßen.

 

Die nächsten Schritte sehen die detaillierte Abstimmung der Projektskizze bzw. des Schulgartens zwischen der Verwaltung, der Schulleitung der GGS Heinrich-Lübke-Straße und der Vonovia SE als Sponsor vor. Anschließend wird auf Basis dieser finalen Planung die Kostenübernahmeerklärung der Vonovia SE eingeholt, damit die Errichtung des Schulgartens für die Stadt Leverkusen haushaltsneutral erfolgt. Ebenso sind einhergehende, erforderliche Formalien (Gestattungsvertrag, Spendenquittung etc.) vor der Umsetzung zu klären. Die Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Erstellung von Zaunanlagen, Toren, Rodung von Gehölz und Bäumen, Erdarbeiten und Aufbringung einer Humusschicht etc.) erfolgt nicht durch die Verwaltung, sondern durch die Vonovia SE bzw. durch von der Vonovia SE beauftragte Fachunternehmen.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur Erstellung der Vorlage waren vorab noch Abstimmungen zwischen den Projektpartnern zu klären, sodass sie erst jetzt fertiggestellt werden konnte. Um die Realisierung des Schulgartens noch in der anstehenden Pflanzzeit zu ermöglichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht, um eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu erreichen.