Betreff
Neuwahl eines Mitglieds des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen
Vorlage
2023/2127
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatschG) in der jeweils geltenden Fassung für den Naturschutzbund Landesverband NRW e. V. (NABU NRW) - Stadtverband Leverkusen e. V. - als Mitglied des Naturschutzbeirats

 

 

Herrn _______________________

 

 

für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Herr Rainer Morgenstern, für den NABU NRW - Stadtverband Leverkusen e. V. - in den Naturschutzbeirat der Stadt Leverkusen gewähltes Mitglied, hat vor Ablauf der Wahlperiode (2020 – 2025) sein Amt als Mitglied dieses Gremiums aufgegeben. Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO LNatschG) ist eine Nachfolgerin/ein Nachfolger zu wählen, sofern ein Mitglied vorzeitig ausscheidet.

 

Der Neuwahl soll ein Vorschlag von mindestens zwei Bewerbenden des Verbandes zugrunde gelegt werden, welcher die Ausgeschiedene bzw. den Ausgeschiedenen benannt hatte. Herr Morgenstern wurde bei der Neuwahl des Naturschutzbeirats im Jahre 2020 vom NABU NRW - Stadtverband Leverkusen e. V. - benannt.

 

Als Nachfolgerin von Herrn Morgenstern wurde mit Ratsbeschluss vom 12.12.2022 Frau Anke Kammann gewählt. Frau Kammann teilte der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit Schreiben vom 22.02.2023 mit, dass sie die Wahl als künftiges Mitglied des Naturschutzbeirats aus persönlichen Gründen nicht annehmen möchte. Der NABU NRW - Stadtverband Leverkusen e. V. - schlägt nun mit Schreiben vom 13.03.2023 folgende Kandidaten für die Nachbesetzung der Vertretung des NABU NRW - Stadtverband Leverkusen e. V.- im Naturschutzbeirat vor:

 

Herr Frank Rudolf Pathe und Herr Dr. Hans-Martin Kochanek.