Betreff
Baubeschluss zum Förderantrag "Moderne Sportstätten"
Vorlage
2023/2139
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ im Stadtgebiet beschließt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I gemäß der vorgelegten Planung der Verwaltung die Errichtung bzw. Erweiterung von insgesamt zwei Sportangeboten (eine Calisthenics-Anlage in der Grünanlage Netzestraße, Ergänzung des Sportangebotes im Neulandpark um eine Tischtennisplatte und eine Slackline) in ihrem Zuständigkeitsbereich (geschätzte Gesamtkosten 106.250,00 € mit einem geschätzten Eigenanteil i. H. v. 15.312,50 €).

 

2. Im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ im Stadtgebiet beschließt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II gemäß der vorgelegten Planung der Verwaltung die Errichtung bzw. Erweiterung von insgesamt fünf Sportangeboten (drei Calisthenics-Anlagen, Elsa-Brändström-Straße, Aquila-Park, nbso-Campus, Bau einer Stay-Fit-Anlage im Aquila-Park, Ergänzung der kleinen Skateanlage Atzlenbacher Straße) ihrem Zuständigkeitsbereich (geschätzte Gesamtkosten 386.850,00 € mit einem geschätzten Eigenanteil i. H. v. 57.467,50 €).

 

3. Im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ im Stadtgebiet beschließt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III gemäß der vorgelegten Planung der Verwaltung die Errichtung bzw. Erweiterung von einem Sportangebot (eine Calisthenics-Anlage Albert-Schweitzer-Straße) in ihrem Zuständigkeitsbereich (geschätzte Gesamtkosten 93.750,00 € mit einem geschätzten Eigenanteil i. H. v. 14.062,50 €).

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

 

Begründung:

 

Mit dem einmaligen, explizit auf die Bedürfnisse der Sportvereine und Sportverbände zugeschnittenen Infrastrukturprogramm „Moderne Sportstätte 2022", investiert das Land Nordrhein-Westfalen 300 Millionen Euro für attraktive und zukunftsfeste Sport- und Bewegungsräume. Diese sind fundamentale Voraussetzungen für Bewegung, Spiel und Sport im Verein.

 

Der 27 Millionen Euro umfassende Programmaufruf II ist Bestandteil des Förderprogramms und richtete sich an die 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Programmaufruf erhalten die genannten Kreis- und Stadtsportbünde mit ihren Vereinen die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Bereichen innovative Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume zu schaffen, zeitgemäß auszustatten und weiterzuentwickeln. Damit kann ein zentraler Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des bürgerschaftlichen Engagements, der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Integration in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Für jeden der 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) hat in Eigenleistung die Planungen erstellt und mit dem Zentralen Fördermanagement der Stadt Leverkusen und dem SportBund Leverkusen e. V. einen Förderantrag für folgende Einzelmaßnahmen eingereicht:

 

-          Bau von fünf Calisthenics-Anlagen im Leverkusener Stadtgebiet,
(Albert-Schweitzer-Straße/Bezirk III, Elsa-Brändström-Straße und Aquila-Park/Bez. II, nbso-Campus/Bezirk II, Grünanlage Netzestraße/Bezirk I),

-          Bau einer Stay-Fit-Anlage im Aquila-Park/Bezirk II,

-          Ergänzung der kleinen Skateanlage in der Atzlenbacher Straße/Bezirk II,

-          Ergänzung des Sportangebotes im Neulandpark um eine Tischtennisplatte und eine Slackline/Bezirk I.

Die Calisthenics-Anlagen werden baugleich an vier Standorten hergestellt; in der Elsa-Brändström-Straße (Nähe Ostermann-Arena) kann nur eine verkleinerte Anlage untergebracht werden. Die Calisthenics-Anlage im Aquila-Park sowie die Stay-Fit-Anlage werden im Rahmen der aktuell in Umsetzung befindlichen Sanierung des Aquila-Parks additiv integriert. Die Stay-Fit-Anlage ist ein ergänzendes Angebot für Besuchende des Parks sowie für die Bewohnende des benachbarten Seniorenwohnheims.

 

Für die vorhandene Skateanlage in der Atzlenbacher Straße gab es in der Vergangenheit die Anfrage eines Schülers zur Erweiterung der vorhandenen Rampe. Eine kleine Ergänzung ist mithilfe des Förderprogramms nun möglich. Im Neulandpark sind die Sportangebote nach der Landesgartenschau 2005 etwas in die Jahre gekommen. Um vor allem jüngere Nutzende ansprechen zu können, werden eine Tischtennisplatte und eine fest montierte Slackline ergänzt.

 


Am 31.01.2023 wurden folgende Förderungen in Aussicht gestellt:

 

Maßnahme

Geschätzte Herstellkosten

Fördersumme

Förderquote

5 Calisthenics-Anlagen

468.750,00 €

398.437,50 €

85 %

Stay-Fit-Anlage Aquila-Park

94.400,00 €

80.240,00 €

85 %

Skate-Anlage

11.200,00 €

10.080,00 €

90 %

Tischtennis + Slackline

12.500,00 €

11.250,00 €

90 %

Gesamtmaßnahme

586.850,00 €

500.007,50€

 

 

Die Ausführung der Maßnahmen ist in Abhängigkeit von den Lieferzeiten bis Ende 2023 geplant. Eine Projektskizze mit Beispielbildern ist in der Anlage beigefügt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012037 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 586.850,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: Moderne Sportstätten 2022

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 500.000 €

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Die Finanzmittel stehen im Haushalt 2023, den der Rat der Stadt Leverkusen am 30.03.2023 mit der Vorlage Nr. 2022/1976 sowie 2022/1976/1 verabschiedet hat, zur Verfügung. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 unterliegt der Haushalt der vorläufigen Haushaltsführung. Inwieweit vor der Umsetzung der Maßnahmen ein Antrag auf förderunschädlichen vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu stellen ist, obliegt der Zuständigkeit des FB 67.


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein