Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Notwendige Baumfällung an der Werkstättenstraße
Vorlage
2023/2146
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Rosskastanie (Baum Nr. 33) an der Werkstättenstraße zur Wahrung der Verkehrssicherheit zu.

 

 

Leverkusen, 11.04.2023

 

 

gezeichnet:

Heinz-Jürgen Pröpper                                      Dr. Ulrich Liebetrau

Bezirksbürgermeister                                        stv. Bezirksbürgermeister 

 

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Bei einer turnusgemäßen Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal wurden an einer Rosskastanie (Aesculus hippocastanum, Baum Nr. 33) umfangreiche Schäden am Stammfuß aufgrund von Pilzbefall durch einen Riesenporling festgestellt. Der Riesenporling ist ein Schwächeparasit, der über abgestorbene Wurzeln in den Stamm eindringt und die gesunden Wurzeln schädigt. Zudem befinden sich am Stamm ausgeprägte Einwallungsfurchen neben kräftigen Wundleisten sowie Rindenschäden und Wachstumsdefizite am Stammfuß. Dies sind alles ausgeprägte Schadsymptome. Die Zukunftsperspektive des Baumes ist erfahrungsgemäß schlecht.

 

Um die Auswirkungen vorhandener Schäden eingehender zu untersuchten, wurden Zugversuche durch einen Sachverständigen durchgeführt; hierbei wird zur Messung von Bruchsicherheit und Standsicherheit eine simulierte Windlast eingeleitet. Bei der Messung wurde festgestellt, dass die Verankerung der Wurzeln im Bodenreich grenzwertig und die Standsicherheitsfaktoren nicht ausreichend sind. Die Verkehrssicherheit des Baumes ist vor allem bei hoher Windlast grenzwertig.

 

Die Rosskastanie steht auf dem Mittelstreifen der Werkstättenstraße, sodass hier aus Gründen der Gefahrenabwehr eine Fällung innerhalb von einem Monat unumgänglich ist. Die Untere Naturschutzbehörde wurde über die geplante Fällung in Kenntnis gesetzt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305 Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.499,40 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II Mitte Mai unabdingbar.