Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36
Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung
einer Rosskastanie (Baum Nr. 33) an der Werkstättenstraße zur Wahrung der
Verkehrssicherheit zu.
Leverkusen, 11.04.2023
gezeichnet:
Heinz-Jürgen Pröpper Dr.
Ulrich Liebetrau
Bezirksbürgermeister stv.
Bezirksbürgermeister
II. Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW
i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Bei einer turnusgemäßen Baumkontrolle durch
das städtische Fachpersonal wurden an einer Rosskastanie (Aesculus hippocastanum, Baum Nr. 33)
umfangreiche Schäden am Stammfuß aufgrund von Pilzbefall durch einen Riesenporling
festgestellt. Der Riesenporling ist ein
Schwächeparasit, der über abgestorbene Wurzeln in den Stamm eindringt und die
gesunden Wurzeln schädigt. Zudem befinden sich am Stamm ausgeprägte
Einwallungsfurchen neben kräftigen Wundleisten sowie Rindenschäden und
Wachstumsdefizite am Stammfuß. Dies sind alles ausgeprägte Schadsymptome. Die
Zukunftsperspektive des Baumes ist erfahrungsgemäß schlecht.
Um die Auswirkungen vorhandener Schäden
eingehender zu untersuchten, wurden Zugversuche durch einen Sachverständigen
durchgeführt; hierbei wird zur Messung von Bruchsicherheit und Standsicherheit
eine simulierte Windlast eingeleitet. Bei der Messung wurde festgestellt, dass
die Verankerung der Wurzeln im Bodenreich grenzwertig und die
Standsicherheitsfaktoren nicht ausreichend sind. Die Verkehrssicherheit des
Baumes ist vor allem bei hoher Windlast grenzwertig.
Die Rosskastanie steht auf dem
Mittelstreifen der Werkstättenstraße, sodass hier aus Gründen der
Gefahrenabwehr eine Fällung innerhalb von einem Monat unumgänglich ist. Die
Untere Naturschutzbehörde wurde über die geplante Fällung in Kenntnis gesetzt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 1305 Sachkonto: 720000
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.499,40 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
äußersten Dringlichkeit:
Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II Mitte Mai unabdingbar.