Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Attraktivierung der Außenanlage der städtischen Tageseinrichtung für Kinder an der Sandstraße 73 mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 50.000 € zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Seitens des Fördervereins sowie der Leitung der städtischen Kindertagesstätte an der Sandstraße wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, den Außenbereich der Kindertagesstätte zu attraktivieren und das vorhandene Angebot an Spielgeräten zu erweitern.
Zusammen mit den Eltern und den Kindern hatte die Kindertagesstätte eine Auswahl von Geräten erarbeitet, die auf dem Gelände eingebaut werden sollen. Geplant ist die Installation einer Hangrutsche im Bereich eines vorhandenen Geländeverlaufs. Zwei Kreidemaltafeln bieten den Kindern kreative Beschäftigung unter freiem Himmel. Darüber hinaus werden drei große Spielpferde aufgestellt, die zum Beklettern und Bespielen genutzt werden können. Zusätzlich werden zwei Tisch-Bank-Kombinationen errichtet, die die Ausstattung der Außenanlage abrunden.
Das freie Spielen ist für die Entwicklung von Kindern sehr wichtig und kann besonders im Außenbereich gut ausgeübt werden. Die Spielmöglichkeiten der Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren, die die Kindertagesstätte besuchen, werden durch die neuen Spielgeräte erweitert. Der Förderverein und die Mitarbeitenden der städtischen Kindertagesstätte wünschen sich ausdrücklich diese Geräte.
Die Maßnahme soll noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305011060 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 50.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die Finanzmittel stehen im Haushalt 2023,
den der Rat der Stadt Leverkusen am 30.03.2023 mit der Vorlage Nr. 2022/1976
sowie 2022/1976/1 verabschiedet hat, zur Verfügung. Bis zur öffentlichen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 unterliegt der Haushalt der
vorläufigen Haushaltsführung. Daher ist für diese neue Maßnahme eine
Vorabfreigabe bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |