- Förder- und Unterstützungmöglichkeiten
Der Beschlussentwurf
wird wie folgt erweitert:
4. Die Verwaltung beteiligt sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) an dem Projekt „Verbesserung des Bevölkerungsschutzes in kommunalen Partnerschaften mit der Ukraine“ und beantragt hieraus entsprechende geförderte Hilfspakete, die der Stadt Nikopol als Unterstützungsleistungen im Rahmen der zukünftigen Solidaritätspartnerschaft zugutekommen. Der Transport der übergebenen Sachgüter in die ukrainische Partnerkommune ist durch die Verwaltung eigenverantwortlich zu koordinieren und zu übernehmen.
5. Über dieses Projekt hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Fördermöglichkeiten zu akquirieren sowie ergänzende Unterstützungsleistungen für die Stadt Nikopol zu prüfen und zu ermöglichen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Am 15.03.2023 führte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mehrere Teilnehmende aus verschiedenen Kommunen in Deutschland in das Projekt „Verbesserung des Bevölkerungsschutzes in kommunalen Partnerschaften mit der Ukraine“ (Projektnummer: 22.4920.9) ein. Dieses Projekt wird im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Es handelt sich hierbei um Hilfspakete, die im Baukastensystem zusammengestellt und den deutschen Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um sie an ihre ukrainischen Partnerkommunen weiterzugeben. Jede Kommune erhält Hilfspakete (Sachgüter) mit einem Gegenwert in Höhe von bis zu
130.000 €.
Dieses Jahr wurden sechs verschiedene Hilfspakete zusammengestellt, die zur Auswahl stehen:
1. Paket Jugendschutz,
2. Paket Jugendschutz / Versorgung,
3. Paket Medizinprodukte,
4. Paket Bauhof-Ausstattung,
5. Paket Kommunalfahrzeuge,
6. Paket Beleuchtung.
Bedingung für die Teilnahme an diesem Projekt ist, dass die deutsche Kommune zusichert, dass der Transport der von der GIZ übergebenen Sachgüter in die ukrainische Partnerkommune eigenverantwortlich übernommen wird. Zudem darf der Transport nicht aus anderen Fördermitteln bezahlt werden.
Der Oberbürgermeister der Stadt Nikopol teilte mit Brief vom 06.03.2023 mit, dass Baggerlader, Radlader, Kipplaster, Hublader, Kompaktlader, Traktoren und Müllfahrzeuge benötigt werden, um die Schäden der Angriffe zu beseitigen.
Aus diesem Grund möchte die Verwaltung das Hilfspaket 5 „Kommunalfahrzeuge“ aus diesem Projekt beziehen und die zur Verfügung gestellten Kommunalfahrzeuge nach Nikopol überführen lassen. Hierbei handelt es sich um neue oder gebrauchte Fahrzeuge (je nach Verfügbarkeit), mit mind. EURO 5 Norm, die von der GIZ beschafft und nach Leverkusen gebracht werden. Es könnten zwei Pressmüllfahrzeuge mit einem Wert von je 65.000 € oder ein Pressmüllfahrzeug und ein Multifunktionsfahrzeug mit einem Wert von je 65.000 € angefragt werden, um die Summe von 130.000 € voll auszuschöpfen und die Stadt Nikopol bestmöglich zu unterstützen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 011002 Sachkonto: 549900
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Frist für die Rückmeldung zur Teilnahme des Projektes läuft am 30.03.2023 ab, sodass die Entscheidung über die Teilnahme in dieser Ratssitzung getroffen werden muss.