Beschlussentwurf:
1. Im zweiten Halbjahr werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, sowie sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.
Die Höhe der Projektförderungen beträgt 46.805,00 EUR.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die für das Gesamtjahr 2023 verbleibenden Fördermittel in Höhe von 21.115,00 EUR dem Fördertopf „Spontane kulturelle Projekte“ zugeschlagen werden. Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Anträge im Rahmen des Fördertopfes „Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet“ abgelehnt oder nicht voll bezuschusst wurden, können jedoch keinen gleichlautenden Antrag im Rahmen der Förderart „Spontane kulturelle Projekte“ stellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Am 28.03.2023 befand die Jury über 32 Anträge. Die Beschlussfähigkeit der Jury wurde durch die Teilnahme aller drei Jurymitglieder sichergestellt.
Anwesend waren Anna Nuß, Region Köln/Bonn e. V. (in Vertretung für Engelbert Schmitz, Abteilungsleiter für kulturelle Angelegenheiten, Kreisarchiv und Obere Denkmalbehörde Rhein-Erft-Kreis), Petra Clemens (Regisseurin für Film und Theater, Dozentin an der Kunsthochschule für Medien Köln und vom Gremium der „Leverkusener Kulturkonferenz“ gewählte Vertreterin der Freien Kulturszene in Leverkusen) sowie Johannes Garbe (Autor, Musiker und vom Gremium der „Leverkusener Kulturkonferenz“ gewählter Vertreter der Freien Kulturszene in Leverkusen).
Der Vorschlag über die Verteilung der Gelder wurde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Richtlinien vom 12.12.2022 (letzte Ergänzung) erstellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |