Betreff
Einstellung des Schülerspezialverkehrs an der GGS Bergisch Neukirchen ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024
Vorlage
2023/2170
Aktenzeichen
402-50-12-eb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet, insbesondere der GGS Bergisch Neukirchen, und der nicht unerheblichen Kosteneinsparung wird der Schülerspezialverkehr zum kommenden Schuljahr, d. h. ab dem 01.08.2023, eingestellt.

 

Die betroffenen freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten auf Antrag PrimaTickets und können ab August 2023 mit der Linie SB24 kostenfrei zur Schule fahren. Darüber hinaus berechtigt das PrimaTicket in der Freizeit innerhalb des Stadtgebietes zu kostenfreien Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß der Beförderungsbedingungen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Ausgaben für den Schülerspezialverkehr (SPV) pro Schuljahr belaufen sich aktuell auf rund 53.000 Euro. Die PrimaTickets würden dagegen die Stadt Leverkusen pro Schuljahr nur ca. 24.000 Euro kosten. Mit dem Wechsel vom SPV zum ÖPNV entsteht eine Kostenersparnis i. H. v. 29.000 Euro pro Schuljahr.

 

Aktuelles Verfahren:

Es werden 39 freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Romberg, Linde, Pattscheid und Bergisch Neukirchen mit dem SPV, d. h., einem gesonderten Kraftomnibus, zur GGS Bergisch Neukirchen befördert. Für den Schulweg nutzen in der Regel alle anderen freifahrtberechtigten und nicht freifahrtberechtigten Grundschülerinnen und Grundschüler im Stadtgebiet den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und somit das gute Angebot der wupsi GmbH.

 

Die Einführung des SPV an der GGS Bergisch Neukirchen hat vor langer Zeit stattgefunden. Damals war vermutlich die Anbindung an den ÖPNV zwischen Pattscheid und Opladen nicht optimal. Der SPV wurde in den Folgejahren fortgeführt, da er die wirtschaftlichste Beförderungsmöglichkeit darstellte.

 

Der SPV-Bus fährt entlang der Burscheider Straße und hält an den öffentlichen Haltestellen. Zum Ein- und Ausstieg an der Schule wird die Haltestelle am Hallenbad Bergisch Neukirchen genutzt. Die Schülerinnen und Schüler, die über 2 km von der Schule entfernt wohnen, dürfen diesen Bus nutzen. Die Mitschülerinnen und Mitschüler, die teilweise an den gleichen Haltestellen einsteigen und nicht freifahrtberechtigt sind, müssen mit dem ÖPNV zur Schule fahren.

 

Bisher wurde die Durchführung der Schülerbeförderung mit dem SPV vom Fachbereich Schulen (FB 40) alle drei Jahre neu ausgeschrieben und vergeben. Die letzte Ausschreibung erfolgte für die Schuljahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023. Zum ersten Mal lagen für diesen Zeitraum die Kosten für die beauftragten Fahrten höher als die Kosten für die Ausstellung der PrimaTickets für den ÖPNV. Die Ausgaben für den SPV pro Schuljahr belaufen sich aktuell auf rund 53.000 Euro. Die PrimaTickets würden dagegen die Stadt Leverkusen pro Schuljahr nur ca. 24.000 Euro kosten. Mit dem Wechsel vom SPV zum ÖPNV entstünde eine Kostenersparnis i. H. v. 29.000 Euro pro Schuljahr. Mit der Einführung eines eigenen Deutschlandtickets für die Schülerinnen und Schüler würde sich die Kostenersparnis voraussichtlich noch erhöhen.

 

Hinzu kommt die Problematik, dass auch nicht freifahrtberechtige Kinder ebenfalls mit ihren Freunden und Bekannten im SPV-Bus fahren möchten. Diese Tatsache wird immer wieder seitens der Eltern als eine „Nicht-Gleichbehandlung“ der Kinder thematisiert. Es gibt allerdings keine Möglichkeit, eine Fahrkarte für den SPV-Bus zu erwerben, da die Stadt Leverkusen kein Beförderungsunternehmen ist. Zudem würde es dann nicht bei einem Bus bleiben können, was zu weiteren Mehrkosten führen würde.

 

Nicht unerheblich ist, dass die Planung des Schulbetriebs bei einem ausschließlichen Umstieg auf den ÖPNV für die Schulleitung deutlich einfacher wäre. Die Schule müsste dann bei der Planung der Unterrichtszeiten, bei Unterrichtsausfällen etc. nicht mehr berücksichtigen, mit welchem Bus die betreffenden Kinder nach Hause fahren können. Aktuell werden sogar die Klassen danach gebildet und der Stundenplan geschrieben, damit der Bus bei den Rückfahrten nicht „leer“ fährt. Es gibt bis zu vier Rückfahrten am Tag, da die Kinder unterschiedliche Schulendzeiten haben. So fährt der SPV-Bus nicht selten nur mit zwei oder drei Kindern von der Schule zurück. (s. Beförderungsplan als Anlage). Die Einsparung des SPV würde auch dem Klimaschutz dienen, da unnötige Fahrten vermieden werden.

 

Überprüfung der aktuellen ÖPNV–Anbindung:

Der Außendienst der wupsi GmbH hat sich über mehrere Tage ein Bild davon gemacht, ob die aktuelle Bestandskapazität genügt, um die zusätzlichen 39 Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr befördern zu können.

 

Die nach § 42 PBefG genehmigte Linie SB24 verkehrt in ihrem aktuellen Verlauf von Wermelskirchen, Busbahnhof, kommend, über Hilgen und Burscheid entlang der Burscheider Straße nach Opladen und weiter nach Wiesdorf. In der morgendlichen Hauptverkehrszeit wird die Linie überwiegend von Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und Pendlerinnen und Pendlern mit Übergang zum Schienenpersonennahverkehr genutzt. Diese Linie wird zum aktuellen Zeitpunkt bereits mit einem Gelenkbus bedient und wird gut genutzt, jedoch bestünde noch Kapazität, um 39 weitere Fahrgäste mitzunehmen. In diesem Zusammenhang weist die wupsi GmbH nur darauf hin, dass sie nicht garantieren kann, dass jedem Schulkind ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Aufgrund der Auslastung in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ist es möglich, dass ein Großteil der Kinder stehen müsste.

 

Bei der Thematik der Steh- und Sitzplätze gilt allgemein, dass in Omnibussen Stehplätze zur Personenbeförderung vorgesehen und zulässig sind (auch zur Schülerbeförderung). Es müssen lediglich geeignete Haltevorrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden und vor allem auch von Kindern jedes Alters zu erreichen sein. Im Einzugsbereich größerer Städte und in Ballungsgebieten, in denen die Schülerbeförderung in U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen erfolgt, ist es selbstverständlich, dass man stehen muss. Die Fahrzeuge weisen dort überwiegend mehr Steh- als Sitzplätze auf. Auch Leverkusen zählt dazu. Insbesondere die Rückfahrten werden über den ÖPNV als unkritisch erachtet, da sich die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Uhrzeiten verteilen.

 

Die Linie SB24 fährt dieselben Haltestellen an, wie der SPV-Bus. Der Ein- und Ausstieg am Schulstandort ist an den Haltestellen Wuppertalstraße möglich. Hierfür ist auf dem Hinweg (500 m Gehweg auf dem Bürgersteig) zur Schule kein Überqueren der Burscheider Straße oder der Wuppertalstraße erforderlich. Auf der Rückfahrt müssten die Schülerinnen und Schüler zum Erreichen der Haltestelle (600 m) die Burscheider Straße überqueren. Die Überquerungsstelle ist mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet und stellt somit keine besondere Herausforderung für die Schülerinnen und Schüler dar.

 

Stellungnahme der Schule:

Im Hinblick auf eine mögliche Änderung bei der Schülerfahrkostenübernahme wurde die Schule um Stellungnahme gebeten. Die Schulleitung stimmt in weiten Teilen der Argumentation des Fachbereiches Schulen (FB 40) zu, dass es sinnvoll wäre, alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule mit der gleichen ÖPNV-Verbindung fahren zu lassen. Alle Schülerinnen und Schüler würden gleichbehandelt und auch das Kind, das 1,9 km von der Schule entfernt wohnt, kann den gleichen öffentlichen Bus nutzen, um mit seinen Klassenkameraden zur Schule zu fahren.

Vor allem für die älteren Kinder der GGS Bergisch Neukirchen sieht die Schule einen Vorteil darin, dass die Kinder fortan mit den PrimaTickets Mo.- Fr. bis 18 Uhr und am Sa. bis 15 Uhr im ÖPNV fahren können, was auch ihrem Bildungsauftrag, die Selbstständigkeit der Kinder weiter zu fördern, entsprechen würde. Tatsächlich würde die Schule eine deutliche Erleichterung hinsichtlich der Planung des Schulalltags, Stundenplans und Stundenplanänderungen wegen Projekten etc. feststellen und dies würde viele Kommunikationswege verkürzen.

 

Klimaschutz und Nachhaltigkeit:

Durch den Verzicht eines zusätzlichen Omnibusses auf der genannten Strecke können mehrere hundert Fahrten im Jahr eingespart werden; damit entstehen langfristig deutlich weniger klimaschädliche Emissionen. Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass sich durch die Maßnahme der bestehende Hol- und Bringverkehr der Eltern verstärken wird.

 

 

Der Beförderungsplan im Schuljahr 2022/2023 (Stand August 2022):

  

Uhr

von  -  nach

Klassen

Kinder gesamt

Montag

07:45

Romberg - Neukirchen

37

11:55

Neukirchen - Romberg

1a, 2b

6

12:55

Neukirchen - Romberg

2a, 3a, 4b

10

13:40

Neukirchen - Romberg

4a

4

15:10

Neukirchen - Romberg

17

Dienstag

07:45

Romberg - Neukirchen

37

11:55

Neukirchen - Romberg

2c, 3a

8

12:55

Neukirchen - Romberg

1a, 2b 4a

10

13:40

Neukirchen - Romberg

4b

2

15:10

Neukirchen - Romberg

17

Mittwoch

07:45

Romberg - Neukirchen

37

11:55

Neukirchen - Romberg

entfällt

12:55

Neukirchen - Romberg

1a, 2b, 2c, 3a, 4a, 4b

20

13:40

Neukirchen - Romberg

entfällt

15:10

Neukirchen - Romberg

17

Donnerstag

07:45

Romberg - Neukirchen

37

11:55

Neukirchen - Romberg

1a

3

12:55

Neukirchen - Romberg

2b, 2c, 4b

9

13:40

Neukirchen - Romberg

3a, 4a

8

15:10

Neukirchen - Romberg

17

Freitag

07:45

Romberg - Neukirchen

37

11:55

Neukirchen - Romberg

1a, 2c, 2b

10

12:55

Neukirchen - Romberg

entfällt

13:40

Neukirchen - Romberg

4a, 4b, ,3a

10

15:10

Neukirchen - Romberg

17

Haltestellen von Pattscheid Romberg/Linde nach Berg. Neukirchen:

1. Lindenstraße, 2. Romberg, 3. Pattscheider Bahnhof, 4. Muhrgasse, 5. Oberölbach,

6. Haltestelle Schwimmbad

Haltestellen von Berg. Neukirchen bis nach Pattscheid Romberg/Linde

1. Haltestelle Schwimmbad, 2. Oberölbach, 3. Muhrgasse, 4. Pattscheider Bahnhof, 5. Romberg,

6. Lindenstraße

 

Unterrichtszeiten der GGS Bergisch Neukirchen:

 

Offener Anfang ab 08.00 Uhr

1.Stunde: 08.15 – 09.00 Uhr

2.Stunde: 09.00 – 09.45 Uhr

3.Stunde: 10.15 – 11.00 Uhr

4.Stunde: 11.00 – 11.45 Uhr

5.Stunde: 12.00 – 12.45 Uhr

6.Stunde: 12.45 – 13.30 Uhr

7.Stunde: 13.30 – 14.15 Uhr

8.Stunde: 14.15 – 15.00 Uhr

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN0305 Sachkonto: 524100

Aufwendungen für die Maßnahme: 24.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand: 24.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr: 2023

 Personal-/Sachaufwand: 29.000 € (pro Schuljahr gerechnet!)

Produkt: PN305 Sachkonto 524100

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein