Betreff
Tätigkeitsbericht WTG-Behörde (Wohn- und Teilhabegesetz) der Stadt Leverkusen
- Berichtszeitraum 2021/2022
Vorlage
2023/2182
Aktenzeichen
500-hß
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

Der als Anlage beigefügte Tätigkeitsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

Als kreisfreie Stadt ist die Stadt Leverkusen für die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) als Überwachungs- und Sonderordnungsbehörde gem. § 43 dieser Vorschrift zuständig. Die WTG-Behörde ist gem. § 14 Abs. 11 WTG verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, diesen zu veröffentlichen und den kommunalen Gremien und Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.

 

Der vorliegende Bericht kommt diesen Anforderungen nach.