Betreff
Wahl der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters für die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II
Vorlage
2023/2184
Aktenzeichen
011-42-00-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wählt

 

Frau/Herrn ___________________       als 1. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin/1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Der amtierende Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk II, Herr Heinz-Jürgen Pröpper, hat mit Schreiben vom 05.04.2023 seinen Rücktritt als Bezirksbürgermeister zum 15.05.2023 erklärt. Daher ist die Position des Bezirksbürgermeisters der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II neu zu besetzen.

 

Der bisherige 1. stellvertretende Bezirksbürgermeister, Herr Dr. Ulrich Liebetrau, hat sein Interesse daran bekundet, sich für die Position des Bezirksbürgermeisters zur Wahl zu stellen.

 

Für den Fall, dass der amtierende 1. stellvertretende Bezirksbürgermeister, Herr Dr. Ulrich Liebetrau, die Wahl zum Bezirksbürgermeister gewinnt, ist die Position der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters neu zu besetzen.

 

Nach § 36 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache einen oder mehrere Stellvertreter der Bezirksvorsteherin/des Bezirksvorstehers (in Leverkusen: Bezirksbürgermeister*in). Vorliegend wäre gegebenenfalls (und nur) die Position der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters zu besetzen, sofern der bisherige 1. stellvertretende Bezirksbürgermeister von seinem Amt zurücktritt (s.o.).

 

Bei der Wahl wird gemäß § 36 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Gewählt ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Sitzungsleiter zu ziehende Los.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein