Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wählt
Frau/Herrn ___________________ als 1. stellvertretende Bezirksbürgermeisterin/1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Der amtierende Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk II, Herr Heinz-Jürgen Pröpper, hat mit Schreiben vom 05.04.2023 seinen Rücktritt als Bezirksbürgermeister zum 15.05.2023 erklärt. Daher ist die Position des Bezirksbürgermeisters der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II neu zu besetzen.
Der bisherige 1. stellvertretende Bezirksbürgermeister, Herr Dr. Ulrich Liebetrau, hat sein Interesse daran bekundet, sich für die Position des Bezirksbürgermeisters zur Wahl zu stellen.
Für den Fall, dass der amtierende 1. stellvertretende Bezirksbürgermeister, Herr Dr. Ulrich Liebetrau, die Wahl zum Bezirksbürgermeister gewinnt, ist die Position der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters neu zu besetzen.
Nach § 36 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache einen oder mehrere Stellvertreter der Bezirksvorsteherin/des Bezirksvorstehers (in Leverkusen: Bezirksbürgermeister*in). Vorliegend wäre gegebenenfalls (und nur) die Position der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisters zu besetzen, sofern der bisherige 1. stellvertretende Bezirksbürgermeister von seinem Amt zurücktritt (s.o.).
Bei der Wahl wird gemäß § 36 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 1 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Gewählt ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Sitzungsleiter zu ziehende Los.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |